Leistungsbezieher aus dem Raum Lingen erhält einen Strafbefehl über eine Freiheitsstrafe von 12 Monaten
(ots) -
Das Amtsgericht Lingen hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft
Osnabrück einen Strafbefehl wegen Verdachts des Betruges erlassen und
an den Angeklagten zugestellt. Sollte der Strafbefehl rechtskräftig
werden, erwartet den Leistungsbezieher eine Gesamtfreiheitsstrafe von
einem Jahr, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt würde.
Zusätzlich hat der Verurteilte nach Eintritt der Rechtskraft 200
Stunden gemeinnützige Arbeit zu leisten.
Wie die Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des
Hauptzollamts Osnabrück ermittelten, hat der Beschuldigte von Oktober
2012 bis März 2016 ein unangemeldetes Gewerbe betrieben. Bei der
Ausübung dieser Tätigkeit bot er überwiegend älteren Personen, die
auf Unterstützung eines Dritten angewiesen waren, Leistungen rund um
Haus, Hof und Garten an. Dieses ließ er sich größtenteils mit einem
Stundenlohn von 10 Euro netto vergüten. Da der 53-Jährige zeitgleich
Arbeitslosengeld II kassierte und seine Einkünfte aus seiner
selbstständigen Tätigkeit dem Jobcenter Lingen verschwieg, konnte er
mehr als 7.700 Euro zu Unrecht kassieren.
Der Leistungsempfänger hätte den Leistungsträger sofort
benachrichtigen müssen, als er die selbstständige Tätigkeit aufnahm.
Das hatte er trotz entsprechender Hinweise nicht getan.
"Die zu Unrecht bezogenen Leistungen muss der Beschuldigte
selbstverständlich zurückzahlen und die Verfahrenskosten hat er
ebenfalls zu tragen", so der Pressesprecher des Hauptzollamts
Osnabrück, Christian Heyer.
Gegen den erlassenen Strafbefehl steht dem Angeklagten das
Rechtsmittel des Einspruchs zu. Dieser muss innerhalb von zwei Wochen
nach Zustellung des Strafbefehls beim Amtsgericht Lingen eingehen.
1 Bilddatei: Quelle Hauptzollamt Osnabrück
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Osnabrück
Pressesprecher
Christian Heyer
Telefon: 0541-5066-302
E-Mail: presse.hza-osnabrueck(at)zoll.bund.de
www.zoll.de
Original-Content von: Hauptzollamt Osnabrück, übermittelt durch news aktuell
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 15.05.2019 - 10:42 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2128272
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: HZA-OS
Stadt:
Osnabrück
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Leistungsbezieher aus dem Raum Lingen erhält einen Strafbefehl über eine Freiheitsstrafe von 12 Monaten"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Hauptzollamt Osnabr (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).