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Zoll prüft Baugewerbe in der Region

12 Strafverfahren wegen illegaler Beschäftigung von Ausländern eingeleitet

ID: 2128341

(ots) - Im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung im
Bauhaupt- und Baunebengewerbe prüften in der vergangenen Woche
Beschäftigte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts
Aachen verschiedene Großbaustellen in der Region Aachen und befragten
176 Personen zu ihren Beschäftigungsverhältnissen. Bei den Kontrollen
stellten sie ausländer- und sozialversicherungsrechtliche Verstöße
sowie Verstöße gegen den Mindestlohn fest und leiteten eine Vielzahl
von Ermittlungsverfahren ein, davon allein 12 Verfahren im Bereich
der illegalen Ausländerbeschäftigung. In einem Fall flüchteten 4
Personen von einer Baustelle und versuchten sich der Kontrolle zu
entziehen. Über den Arbeitgeber konnten drei der Geflohenen zur
Rückkehr bewegt werden. Es handelte sich um zwei Serben und einen
Kroaten. Die beiden Serben hielten sich durch die Arbeitsaufnahme
illegal in Deutschland auf. Sie wurden vorübergehend festgenommen.
Auf einer anderen Baustelle wurde ein Albaner arbeitend angetroffen,
der wegen eines Deliktes zur Aufenthaltsermittlung gesucht wurde.
Durch die Beschäftigung auf der Baustelle hielt er sich zudem illegal
in Deutschland auf. In beiden Fällen führten die Zollbeamten
Vernehmungen der Bauarbeiter mit einem Dolmetscher und leiteten
ausländerrechtliche Maßnahmen ein. Auf einer Großbaustelle im
Aachener Kreuz wurden neben anderen Personen 20 Rumänen arbeitend
angetroffen, die weder in ihrem Heimatland noch in Deutschland zur
Sozialversicherung angemeldet waren. Entsprechende Strafverfahren
wegen des Verdachts des Sozialversicherungsbetrugs wurden
eingeleitet. Zudem besteht der Verdacht, dass es sich um eine
organisiert eingesetzte Kolonne handelt und Arbeitnehmer illegal
überlassen wurden, sodass weitere Ermittlungen aufgenommen wurden.
Weitergehender Prüfungen bedarf es in mehreren Fällen, wo der




Verdacht des Nichteinhaltens des gesetzlichen Mindestlohns und der
Missachtung von Aufzeichnungspflichten durch den Arbeitgeber besteht.
In einigen Fällen ist abzuklären, ob Sozialleistungen durch
Arbeitnehmer zu Unrecht bezogen und sozialversicherungspflichtige
Abgaben ordnungsgemäß abgeführt worden sind.




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Aachen
Pressesprecherin
Elke Willsch
Telefon: 0241-94325-1630
E-Mail: presse.hza-aachen(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

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Datum: 15.05.2019 - 11:30 Uhr
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