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Baustellenkontrollen im Bezirk des Hauptzollamts Duisburg

ID: 2128404

(ots) - Die Beamtinnen und Beamten der Finanzkontrolle
Schwarzarbeit beteiligten sich am 09.05.2019 an der bundesweiten
Schwerpunktprüfung des Zolls im Baugewerbe. Bei dieser Maßnahme wurde
die 80 Einsatzkräfte von Kräften des Ordnungsamts der Stadt Mülheim
und Essen sowie der Kreishandwerkerschaft Mülheim/Oberhausen
unterstützt.

Nach den ersten Auswertungen der Personenbefragungen ergaben sich
diverse Sachverhalte, die weitere Prüfungen erforderlich machen. Die
Angaben der einzelnen Arbeitnehmer deuteten darauf hin, dass

- in 3 Fällen der Mindestlohn nicht in der richtigen Höhe gezahlt
wurde,
- in 11 Fällen die Sozialversicherungsbeträge nicht in der
richtigen Höhe bzw. gar nicht entrichtet wurden,
- in 12 Fällen ausländische Arbeitnehmer ohne die erforderliche
Arbeitsgenehmigung beschäftigt wurden und
- in 4 weiteren Fällen Sozialleistungen neben einem
Erwerbseinkommen möglicherweise zu Unrecht bezogen wurden.

Die anschließende Bearbeitung wird geraume Zeit in Anspruch
nehmen, da zum Beispiel im Nachgang Geschäftsunterlagen terminiert
und eingesehen werden müssen, sowie Abfragen bei den
Zusammenarbeitsbehörden erfolgen müssen.

Zusatzinformation:

Im Jahr 2018 führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des
Hauptzollamts Duisburg 1.720 Geschäftsunterlagenprüfungen bei den
Arbeitgebern durch. Dies entspricht einer Steigerung im Vergleich zum
Vorjahr von über 8 Prozent (1571 Arbeitgeberprüfungen im Jahr 2017).

Die Beamtinnen und Beamten leiteten knapp 5.960
Ermittlungsverfahren ein, 4.734 Strafverfahren und 1.226
Ordnungswidrigkeitenverfahren. Hier konnte ein Anstieg von knapp 20
Prozent verzeichnet werden (4.809 eingeleitete Ermittlungsverfahren
im Jahr 2017). Die ermittelte Schadenssumme lag im Jahr 2018 bei 17,5




Millionen Euro.

Die Ermittlungsarbeit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit führte
dazu, dass im Jahr 2018 über 1,1 Millionen Euro an Geldstrafen und
über 66 Jahre an Freiheitsstrafen verhängt werden konnten. Die
erwirkten Freiheitsstrafen haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 15
Prozent gesteigert (Jahr 2017: Geldstrafen 1,23 Millionen Euro,
Freiheitstrafe 56 Jahre).

Weitere Angaben zu der Jahresstatistik 2018 des Hauptzollamts
Duisburg können der Pressemitteilung vom 05.04.2019 entnommen werden.
Die Pressemitteilung ist per Link wie folgt abrufbar:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/121243/4237730 oder https://
www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Jahresbilanzen/2019/z82_
jahresbilanz_18_hza_duisburg.html




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Duisburg
Pressestelle
Anja Turloff-Galetzki
Telefon: 0203 / 7134 348
E-Mail: presse.hza-duisburg(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Duisburg, übermittelt durch news aktuell

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Datum: 15.05.2019 - 12:13 Uhr
Sprache: Deutsch
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