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36.000 Euro sind einfach zu viel!

ID: 2128578

(ots) -
Ein österreichischer Arbeitgeber ist am Dienstag (14. Mai) für
seinen Angestellten aufgekommen und hat für ihn mehrere tausend Euro
gezahlt. Damit blieb dem auf der A93 von der Bundespolizei
verhafteten Tschechen eine mehrmonatige Haft erspart. Anders erging
es hingegen einem Italiener. Auf eine finanzielle Unterstützung hat
er nicht zurückgreifen können, obwohl er diese gebraucht hätte, um
dem Gefängnis zu entgehen. Er war selbst nicht in der Lage, die
festgesetzte Geldstrafe zu begleichen. 36.000 Euro sind für ihn
einfach zu viel gewesen.

Der Beifahrer eines Pkw mit italienischen Kennzeichen musste seine
Reise nach Deutschland in der Grenzkontrollstelle der Bundespolizei
auf Höhe Kiefersfelden beenden. Wie sich bei der Überprüfung seiner
Personalien herausstellte, wurde der Mann aus Italien seit dem Jahr
2017 von der Staatsanwaltschaft gesucht. Laut Haftbefehl war der
51-Jährige vom Amtsgericht in Aachen wegen Insolvenzverschleppung und
Veruntreuung von Arbeitsentgelt in mehreren Fällen zu einer
Geldstrafe von insgesamt 36.000 Euro, verteilt auf 120 Tagessätze,
verurteilt worden. Da er den geforderten Betrag nicht aufbringen
konnte, wurde er von den Bundespolizisten in die
Justizvollzugsanstalt Bernau eingeliefert.

In einem Firmenfahrzeug mit österreichischer Zulassung
kontrollierten die Beamten auf der A93 einen tschechischen
Staatsangehörigen. Mithilfe des Polizeicomputers fanden sie heraus,
dass gegen den 44-Jährigen ein Haftbefehl der Traunsteiner
Staatsanwaltschaft vorlag. Demnach war der Mann vom Amtsgericht
Rosenheim wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz zu
einer Geldstrafe von 7.600 Euro verurteilt worden. Da der Tscheche
selbst nicht über so viel Geld verfügte, wandte er sich an seinen
Chef. Dieser wollte offenbar nicht für die Dauer der ersatzweise




angeordneten Freiheitsstrafe von 190 Tagen auf die Arbeitskraft
seines Angestellten verzichten und legte ihm den geforderten Betrag
aus. Anschließend konnte der Firmeninhaber zusammen mit seinem
Mitarbeiter die Fahrt auf der Inntalautobahn fortsetzen.




Rückfragen bitte an:

Rainer Scharf
Bundespolizeiinspektion Rosenheim
Burgfriedstraße 34 - 83024 Rosenheim
Telefon: 08031 80 26 2200
E-Mail: bpoli.rosenheim.oea(at)polizei.bund.de

Die Bundespolizeiinspektion Rosenheim liegt an der Schnittstelle
zweier Hauptschleuserrouten, der Balkan- und der Brennerroute. In
einem rund 200 Kilometer langen Abschnitt des
deutsch-österreichischen Grenzgebiets begegnen die etwa 370
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der illegalen Migration und gehen
vor allem gegen die Schleusungskriminalität vor. Der bahn- und
grenzpolizeiliche Verantwortungsbereich erstreckt sich auf die
Landkreise Miesbach, Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen
sowie auf die Stadt und den Landkreis Rosenheim. Auf über 410
Bahnkilometern und in etwa 70 Bahnhöfen und Haltepunkten sorgen die
Bundespolizisten zwischen Chiemsee und Zugspitze für die Sicherheit
der Bahnreisenden. Weitere Informationen zur Bundespolizei erhalten
Sie unter www.bundespolizei.de oder oben genannter Kontaktadresse.

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Datum: 15.05.2019 - 13:48 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Bundespolizeidirektion München
Stadt:

Rosenheim / A93



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