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Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Hechingen und des Polizeipräsidiums Konstanz vom 15.05.2019

ID: 2128789

(ots) -

--

Meßkirch

Angriff eines Hundes auf eine Mutter mit zwei Kleinkindern

Eine 30-jährige Frau und ihre beiden Kleinkinder sind am
Dienstagnachmittag gegen 13.30 Uhr im Stadtgebiet durch einen
Rottweiler angegriffen und verletzt worden. Die Mutter war mit ihrem
Fahrrad und Fahrradanhänger unterwegs. Der dreijährige Sohn fuhr mit
seinem Kinderfahrrad. Als der Junge hierzu Unterstützung benötigte,
stellte die Mutter ihr Fahrrad ab, der einjährige Sohn blieb bei ihr
auf dem Gehweg stehen. Plötzlich und ohne ein vorheriges Ereignis
wurde die Familie durch einen jungen Rottweiler angegangen. Der fünf
Monate alte Hund war auf einem angrenzenden Grundstück auf die
Personen aufmerksam geworden und hatten den bisherigen Erkenntnissen
zu Folge die Umfriedung überwunden, bevor er zunächst das einjährige
Kleinkind an der Kleidung packte. Die Mutter des Kindes griff ein und
nahm das Kind auf den Arm. Der Rottweiler reagierte hierauf mit einem
Angriff auf die Mutter und verbiss sich massiv im Oberarm der Frau.
Obwohl der Rottweiler nicht von den Geschädigten abließ, gelang es
der 30-Jährigen, beide Kinder in den Fahrradanhänger zu setzen und
davonzufahren. Nach etwa 500 Metern flüchtete sich die Frau mit ihren
Kindern auf einen in einem Hofraum abgestellten Traktor. Der
Rottweiler lief bis dahin hinter der Familie her. Unbeteiligte
Personen wurden auf die junge Familie aufmerksam und leisteten Hilfe.
Der Rottweiler hatte sich zwischenzeitlich entfernt. Die Mutter der
beiden Kinder wurde vor Ort durch einen Notarzt versorgt und durch
den Rettungsdienst in ein Krankenhaus transportiert. Auf Grund der
erlittenen Verletzungen musste sie im Krankenhaus stationär
aufgenommen werden. Der einjährige Sohn konnte nach ambulanter
Behandlung aus dem Krankenhaus entlassen werden, ebenso sein




dreijähriger Bruder. Während der Einjährige durch die Einwirkung des
Rottweilers blutende Verletzungen am Kopf und im Gesicht erlitten
hatte, wurden bei dem Dreijährigen diverse Prellungen und Hämatome
diagnostiziert.

Der Rottweiler wurde durch die Beamten der
Polizeihundeführerstaffel, die in Meßkirch die Ermittlungen
übernahmen, im Haushalt des Hundehalters angetroffen und überprüft.
Die Beamten verpflichteten den Halter des Rottweiler, diesen nur
unter Aufsicht zu halten und nur angeleint auszuführen, was zugesagt
wurde.

Die Staatsanwaltschaft Hechingen und die Polizeihundeführerstaffel
des Polizeipräsidiums Konstanz ermitteln wegen fahrlässiger
Körperverletzung. Der Hundehalter und dessen Lebensgefährtin waren
während des Vorfalls nicht zu Hause. Die Aufsicht über den Hund hatte
eine Familienangehörige. Sie war nicht auf den Vorfall aufmerksam
geworden. Zur Prüfung der Hundehaltung wird der Sachverhalt durch die
Polizei der Stadtverwaltung Meßkirch gemeldet.

Staatsanwaltschaft Hechingen, Erster Staatsanwalt Markus Engel,
Tel. 07471 944-214,

Polizeipräsidium Konstanz, KHK Herbert Storz, Tel. 07531 995-1015.




Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Konstanz
Telefon: 07531 995 -0
E-Mail: konstanz.pp(at)polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/

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Datum: 15.05.2019 - 17:27 Uhr
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