Doppelt kassiert - 3.000 Euro Geldstrafe als Quittung für Mann aus Osnabrück
Zoll deckt Leistungsbetrug auf
(ots) -
Wegen Betruges hat das zuständige Amtsgericht Osnabrück einen
Leistungsbezieher zu einer Geldstrafe in Höhe von 3.000 Euro
verurteilt. Da das Gericht die Geldstrafe überdies auf insgesamt 120
Tagessätze festgesetzt hat, gilt der Verurteilte somit auch als
vorbestraft.
Der inzwischen rechtskräftig Verurteilte aus Osnabrück bezog
Hartz-IV-Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch. Im Juli 2018 ging der
Mann einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach, die er
dem Jobcenter nicht mitgeteilt hatte. So konnte er rund 254 Euro
Arbeitslosengeld II zu Unrecht kassieren.
Mithilfe einer automatisierten Prüfung kam der Leistungsträger
(Jobcenter Osnabrück) dem Angeklagten auf die Schliche. EDV -
unterstützt werden regelmäßig die von den Arbeitgebern gemeldeten
Personaldaten mit den Arbeitslosendaten verglichen. Da der Mann
zeitgleich Arbeitslosengeld II und ein Gehalt von einem Arbeitgeber
bezog, nahm das Hauptzollamt Osnabrück die Ermittlungen auf, die
schließlich zur Anklageerhebung wegen Betruges durch die
Staatsanwaltschaft führte.
Der Leistungsempfänger hätte den Leistungsträger sofort
benachrichtigen müssen, als er die berufliche Tätigkeit aufnahm. Das
hatte er trotz entsprechender Hinweise nicht getan.
"Neben der Geldstrafe muss der Verurteilte die zu viel erhaltenen
Beträge selbstverständlich an den Leistungsträger zurückzahlen", so
Christian Heyer, Pressesprecher des Hauptzollamts Osnabrück.
1 Bilddatei Quelle: Hauptzollamt Osnabrück
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Hauptzollamt Osnabrück
Pressesprecher
Christian Heyer
Telefon: 0541-5066-302
E-Mail: presse.hza-osnabrueck(at)zoll.bund.de
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Datum: 16.05.2019 - 10:12 Uhr
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