Mehrere Feststellungen bei Kontrollen an französischer Grenze
(ots) - Zwei Verstöße gegen das
Aufenthaltsgesetz, einmal Fahren ohne Fahrerlaubnis, ein Schlagring,
ein Einhandmesser, eine Kleinmenge Haschisch, eine Festnahme zur
Strafvollstreckung und weitere Fahndungsausschreibungen stellten
Kräfte der Bundespolizei im Rahmen von Kontrollen entlang der
französischen Grenze am Mittwoch fest.
Ein 21-Jähriger französischer Staatsangehöriger wurde als
Fahrzeugführer auf der A5 kontrolliert. Dabei konnte er lediglich
einen in Deutschland nicht gültigen Lernführerschein aus Frankreich
vorlegen. Zudem wurde bei der Durchsuchung des Fahrzeuges ein
verbotener Schlagring aufgefunden. Der Schlagring wurde
sichergestellt und der 21-Jährige wurde wegen Fahren ohne
Fahrerlaubnis und einem Verstoß gegen das Waffengesetz angezeigt. Bei
Neuenburg wurde ein 34-Jähriger festgestellt, der durch die
Staatsanwaltschaft Lörrach zur Festnahme wegen Fahren ohne
Fahrerlaubnis ausgeschrieben war. Der türkische Staatsangehörige
konnte die geforderte Geldstrafe in Höhe von 450 Euro bezahlen und
konnte anschließend weiterfahren. Ohne gültige Dokumente reiste ein
31-Jähriger nach Deutschland ein. Bei der Überprüfung stellten die
Bundespolizisten fest, dass zudem eine Ausschreibung zur
Aufenthaltsermittlung durch die Staatsanwaltschaft Freiburg gegen den
algerischen Staatsangehörigen vorlag. Nach Durchführung der
strafprozessualen Maßnahmen wurde er an die Ausländerbehörde
weitergeleitet. Vermutlich bereits seit sechs Monate hielt sich ein
ghanaischer Staatsangehörige unerlaubt in Deutschland auf, bis er
durch die Beamten am Hbf. Freiburg kontrolliert wurde. Hinzu kamen
drei Ausschreibungen zur Aufenthaltsermittlung. Der 32-Jährige wurden
wegen dem Verdacht des unerlaubten Aufenthaltes an die Landespolizei
übergeben.
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Datum: 16.05.2019 - 11:37 Uhr
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