Ein Wildunfall aus "anderer Sicht"
(ots) - Mit einem Reh ist am frühen
Mittwochmorgen ein Fahrzeugführer auf der L 385 zwischen Römerhof und
Gangloff kollidiert. Das Tier blieb verletzt am Fahrbahnrand liegen.
Der Verkehrsteilnehmer fuhr weiter. Er informierte weder den
zuständigen Jagdpächter noch alternativ die Polizei, wozu er nach dem
Landesjagdgesetz verpflichtet gewesen wäre. Der junge Mann erhält
eine Ordnungswidrigkeiten-Anzeige, wobei der Tierschutzgedanke, der
Wunsch dem Tier Schmerzen zu ersparen, im Vordergrund der
Verpflichtung steht. Das verletzte Reh wurde erst etwa 90 Minuten
nach dem Zusammenstoß von seinen Qualen erlöst.
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Datum: 16.05.2019 - 13:55 Uhr
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