Zoll prüfte das Bauhaupt- und Baunebengewerbe in Thüringen und Südwestsachen
(ots) - Mehr als 130 Zöllnerinnen und Zöllner überprüften
am 9. Mai auf Baustellen in Thüringen und Südwestsachen die
Arbeitsbedingungen von insgesamt 922 Arbeitnehmern (495 in Thüringen
und 427 in Südwestsachsen) und in 35 Fällen die Geschäftsunterlagen
von Arbeitgebern (20 in Thüringen und 15 in Südwestsachen). In einem
vorläufigen Ergebnis der durchgeführten Arbeitnehmer- und
Geschäftsunterlagenprüfungen erhielten die Kontrolleure der
Finanzkontrolle Schwarzarbeit 102 Hinweise (68 in Thüringen und 34 in
Südwestsachsen) auf Unregelmäßigkeiten bei der Zahlung des
Mindestlohnes, der Abführung der Sozialversicherungsbeiträge, auf
Scheinselbständigkeit, zu illegaler Beschäftigung und zu
Meldepflichtverstößen. So gab es in 45 Fällen (30 in Thüringen und 15
in Südwestsachsen) Anhaltspunkte, dass Arbeitnehmer nicht den
vorgeschriebenen Mindestlohn erhalten. In 32 Fällen (30 in Thüringen
und zwei in Südwestsachsen) gab es Hinweise, dass der Arbeitgeber
Sozialversicherungsbeiträge für seine Arbeitnehmer nicht oder nicht
in richtiger Höhe an die Sozialkassen abgeführt hat. In neun Fällen
(drei in Thüringen und sechs in Südwestsachsen) ergaben die Prüfungen
Hinweise auf eine illegale Beschäftigung von ausländischen
Arbeitnehmern. Wie ein Sprecher des Hauptzollamtes Erfurt mitteilte,
leiteten die Beamten noch am selben Tag ein Strafverfahren wegen des
Verdachts des Verstoßes gegen das Arbeitnehmerentsendegesetz und zwei
Strafverfahren wegen des Verdachts der illegalen Beschäftigung ein.
So trafen die Beamten auf einer Baustelle in Oelsnitz/Vogtland zwei
ukrainische Staatsangehörige bei Dachdeckerarbeiten an, die weder
gültige Dokumente für den Aufenthalt in der Bundesrepublik
Deutschland noch eine deutsche Arbeitserlaubnis vorlegen konnten. Die
beiden ukrainischen Staatsangehörigen wurden im Anschluss der
zuständigen Ausländerbehörde übergeben.
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Hauptzollamt Erfurt
Pressesprecher
Holger Giersberg
Telefon: 0361-60176-109
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Datum: 16.05.2019 - 14:03 Uhr
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