Gemeinsame Pressemitteilung von Staatsanwaltschaft Rottweil und Polizeipräsidium Tuttlingen
ID: 2129433
(ots) - Die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und
Kriminalpolizei Rottweil ergaben, dass die Angaben des Mädchens auf
keinem realen Hintergrund basieren. Nach derzeitigem Erkenntnisstand
dürfte das Mädchen für ihre verspätete Heimkehr eine Ausrede gesucht
haben. Die Betroffene befindet sich noch im Kindesalter und ist
deshalb strafrechtlich nicht zu belangen.
Rückfragen bitte an:
Michael Aschenbrenner
Polizeipräsidium Tuttlingen
Pressestelle
Telefon: 07461 941-110
E-Mail: tuttlingen.pp.stab.oe(at)polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/
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Datum: 16.05.2019 - 15:06 Uhr
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