Hauptzollamt Münster kontrolliert Baugewerbe /
Bundesweite Schwerpunktprüfung auch im Münsterland
(ots) - 63 Beschäftigte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit
(FKS) des Hauptzollamtes Münster führten am 09. Mai 2019 im
Münsterland Kontrollen im Baugewerbe durch. Unterstützt wurden sie
dabei von Bediensteten anderer Behörden.
Schwerpunkt der Prüfung war die Einhaltung der
Mindestlohnbestimmungen, der sozialversicherungspflichtigen
Meldepflichten sowie das Abführen von Beiträgen zur
Sozialversicherung. Darüber hinaus wurde auch auf
Scheinselbständigkeit und illegale Ausländerbeschäftigung geprüft.
Die Beamten kontrollierten überwiegend auf Großbaustellen.
Insgesamt befragten sie 283 Arbeitnehmer und Selbständige sowie 88
Arbeitgeber.
Nach derzeitigen Erkenntnissen besteht in 13 Fällen der Verdacht
auf einen Verstoß gegen Mindestlohnbestimmungen, in einem Fall ein
Hinweis auf Leistungsmissbrauch und in zwei Fällen der Verdacht auf
Beitragsvorenthaltung, davon in einem Fall auf Scheinselbständigkeit.
Auf den Baustellen wurden fünf ost- und südosteuropäische
Arbeitnehmer mit gefälschten Ausweisdokumenten angetroffen. Das
Fehlen des entsprechenden Aufenthaltstitels führte in allen Fällen zu
einer nicht genehmigten Arbeitsaufnahme. Die Zöllner nahmen die
Arbeiter vorläufig fest und leiteten Strafverfahren wegen des
Verdachts des illegalen Aufenthalts und der Urkundenfälschung ein.
Die weiteren Ermittlungen dauern an.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Münster
Pressesprecherin
Jutta Mersch
Telefon: 0251-4814-1329
E-Mail: presse.hza-muenster(at)zoll.bund.de
www.zoll.de
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Datum: 16.05.2019 - 16:15 Uhr
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Münster
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