Das Geld war in der Sauna versteckt -
Ermittlungserfolg der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Rosenheim
(ots) - Vier Jahre, acht Monate sowie ein Jahr und zehn
Monate Haft, so lautet das Urteil des LG München I gegen zwei
Geschäftsführer eines Security-Unternehmens, die im oberbayerischen
Raum über Jahre hinweg Schwarzarbeiter in großem Stil eingesetzt und
einen Millionenschaden an Sozialversicherungsbeiträgen und
Lohnsteuern verursacht haben. Um die Schwarzlöhne buchhalterisch zu
verschleiern, besorgte man sich gegen Provisionen Scheinrechnungen
nicht existenter Subunternehmer von einem in Berlin wohnhaften
Mittäter. Dieser wurde ebenfalls zu einer Haftstrafe ohne Bewährung
von 1 Jahr und 6 Monaten verurteilt.
Um über die eigene Unternehmereigenschaft nach außen
hinwegzutäuschen, setzten sie Strohleute als Geschäftsführer ein, die
zu Freiheitsstrafen auf Bewährung zwischen 8 Monaten bzw. zu einer
Geldstrafe von 120 Tagessätzen verurteilt wurden. Das Urteil ist noch
nicht rechtskräftig.
Neben der Vollziehung der beiden Haftbefehle gegen die beiden
Haupttäter konnten die Ermittler der Finanzkontrolle Schwarzarbeit
des Hauptzollamts Rosenheim auch diverse vermögenssichernde Maßnahmen
setzen. Besonders erfolgreich war dabei der Einsatz eines durch die
Polizei eigens per Hubschrauber eingeflogenen Bargeldspürhundes, der
bei der Durchsuchung des Wohnhauses des Täters in dessen Sauna
verstecktes Bargeld in Höhe von 200.000,- EUR erschnüffelte.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Rosenheim
Patrizia Kaiser
Telefon: 08031/3006-7100
E-Mail: patrizia.kaiser(at)zoll.bund.de
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Datum: 17.05.2019 - 06:30 Uhr
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