Faltenfreie Haut - nicht mit Schmuggelgut
(ots) - Mit 108 Pflegecremetiegeln im Gepäck wollte
der Geschäftsführer einer Schweizer Kosmetikfirma an diesem Montag
die deutsche Einfuhrabfertigung am Zollamt Rheinfelden-Autobahn
umgehen. Leider hatte der Mann, der mit einem Pkw einreiste, nicht
mit den Kontrollbeamten am Grenzübergang gerechnet. Die Frage der
Zöllner nach mitgebrachten Waren verneinte er zunächst. Die Beamten
entschlossen sich aber dennoch zu einer Fahrzeugkontrolle. Die dann
im Kofferraum in einem Paket aufgefundenen Cremetöpfchen mit einem
Einzelverkaufspreis von mehr als 60 Euro wollte er offensichtlich -
laut mitgeführter Unterlagen - von einer deutschen Postfiliale aus an
den Vertriebspartner in Norddeutschland verschicken und sich so die
fälligen 1.315 Euro Einfuhrumsatzsteuer sparen. Wie das
Abfertigungsverfahren im Falle einer gewerblichen Wareneinfuhr nach
Deutschland korrekt abzulaufen hat, wusste der Mann: Zollunterlagen
einer Einfuhr von Ende April hatte er ebenfalls bei sich. Wegen des
Verdachts eines Verstoßes gegen deutsche und europäische
Steuerbestimmungen leiteten die Beamten gegen den Mann ein
Strafverfahren ein. Nach Entrichtung der Einfuhrabgaben und
zusätzlich des gleichen Betrages als Strafsicherheit konnte er seine
Reise fortsetzen.
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Hauptzollamt Lörrach
Pressesprecherin
Antje Bendel
Telefon: 07621-170-2200
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Datum: 17.05.2019 - 09:47 Uhr
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