(666) Gemeinsame Pressemitteilung der Zentralstelle Cybercrime Bayern und des Polizeipräsidiums Mittelfranken
(ots) - Zentralstelle Cybercrime Bayern und
Kriminalpolizei Nürnberg gelingt Ermittlungserfolg gegen mutmaßliche
Fakeshop-Betreiber
Betrügerische Kontoeröffnungen und der Betrieb von mehreren
Fakeshops im Internet liegen zwei jungen Männern aus Berlin zu Last.
Einer befindet sich bereits seit Mitte März in Untersuchungshaft.
Einen Schlag gegen mutmaßliche Online-Betrüger, der aus
ermittlungstaktischen Gründen erst jetzt öffentlich gemacht werden
kann, ist den Staatsanwälten der bei der Generalstaatsanwaltschaft
Bamberg errichteten Zentralstelle Cybercrime Bayern und den Beamten
der Kriminalpolizei Nürnberg bereits im März gelungen: Zwei junge
Männer konnten in Berlin festgenommen werden. Einer befindet sich
seit Mitte März in Untersuchungshaft.
Im Oktober 2018 ergab sich auf Grund der Anzeige einer
Kontoinhaberin zunächst der Verdacht der Geldwäsche. Die Geschädigte
gab an, sie verfüge angeblich bei einer Bank über ein Konto, von
dessen Eröffnung sie aber nichts wisse. Letztlich stellte sich bei
den durchgeführten Ermittlungen heraus, dass es sich um das Konto von
Betrügern handelte, die über das Konto ihre Online-Geschäfte
abwickeln wollten. Im Zuge der Nachforschungen stießen die Ermittler
auf zwei Berliner im Alter von 23 Jahren. Sie sind dringend
tatverdächtig, mit betrügerisch erlangten Bankkonten und falschen
Internetseiten mehrere Hunderttausend Euro erlangt zu haben. Die Zahl
der Geschädigten ist abschließend noch nicht bekannt, nach
derzeitigem Ermittlungsstand ist aber von mehreren hundert Personen
auszugehen. Eigens für diesen Ermittlungskomplex wurde die
Arbeitsgruppe "Produkt" bei der Kriminalpolizei Nürnberg
eingerichtet, die fünf Beamte umfasst. Darunter befinden sich auch
zwei IT-Kriminalisten.
Der Sachverhalt stellt sich für die Ermittler derzeit wie folgt
dar: Die Beschuldigten betrieben mehrere Internetseiten, auf denen
sich unbedarfte Personen als Produkttester bewerben konnten, um einen
kleinen Nebenverdienst zu erzielen. Nach einer kurzen
vertrauensbildenden Umfrage sollten die "Produkttester" über eine
heruntergeladene App die Online-Verifizierung bei einer Bank testen -
so jedenfalls wurde es den Teilnehmern eingeredet. In Wirklichkeit
aber hatte der jeweilige Tester unwissentlich ein Konto auf seinen
Namen eröffnet, auf das er nach Abschluss des Tests jedoch keinen
Zugriff hatte. Stattdessen konnten die Beschuldigten in der Folge
über das neu eröffnete Konto verfügen.
Die Beschuldigten nutzten die Konten in der Folge dann für einen
betrügerischen Online-Handel im großen Stil mit nicht existierenden
Waren. Sie stellten professionelle Verkaufsseiten ins Netz, auf denen
man zum Beispiel preisreduzierte hochwertige Werkzeuge bestellen, mit
Vorkasse bezahlen und auf die "schnelle" Lieferung warten konnte.
Diese Lieferung blieb jedoch aus. In anderen Fällen boten die beiden
jungen Männer über "gehackte" Konten auf Auktionsplattformen oder
Kleinanzeigenportalen Waren an, die ebenfalls nicht existierten. Die
Vorkassebeträge flossen jeweils auf die durch die "Produkttester"
generierten Konten.
Mitte März dieses Jahres lokalisierten die Arbeitsgruppe "Produkt"
und die Spezialstaatsanwälte der Zentralstelle Cybercrime Bayern über
im Internet hinterlassene Spuren die Wohnorte des Duos. Zuvor wurden
umfangreiche technische und personelle Maßnahmen durchgeführt, die
den Tatverdacht weiter erhärteten. Bei mehreren Einsätzen in Berlin,
bei denen Polizeibeamte aus Bayern und Baden-Württemberg eingesetzt
waren, identifizierte man die Beschuldigten und nahm am 12.03.2019
den Haupttatverdächtigen fest. Auf Antrag der
Generalstaatsanwaltschaft erging Haftbefehl. Der Beschuldigte
befindet sich seitdem in einer bayerischen Justizvollzugsanstalt. Im
Rahmen umfangreicher Durchsuchungsmaßnahmen wurde eine erhebliche
Menge an elektronischem Beweismaterial sichergestellt. Es ergaben
sich zudem Hinweise auf den Aufenthaltsort des zweiten Beschuldigten.
Dieser konnte in der Folge am 26.03.2019 vorläufig festgenommen
werden, befindet sich aber wieder auf freiem Fuß, da die
Voraussetzungen für einen Haftbefehl nicht vorlagen.
Der bisher ermittelte Betrugsschaden beläuft sich auf ca. 300.000
EUR. Mehrere hundert Personen sollen auf die betrügerischen Angebote
der Beschuldigten eingegangen sein. Über 60 Bankkonten wurden für das
beschriebene Vorgehen verwendet.
Den Beschuldigten liegen somit zahlreiche Fälle der gewerbsmäßigen
Fälschung beweiserheblicher Daten und des gewerbsmäßigen Betrugs zur
Last. Das Gesetz sieht für jeden Fall eine Freiheitsstrafe von sechs
Monaten bis zu 10 Jahren vor. Die umfangreichen Ermittlungen der
Kriminalpolizei Nürnberg und der Zentralstelle Cybercrime Bayern
dauern weiter an.
Seit dem 1. Januar 2015 besteht bei der Generalstaatsanwaltschaft
Bamberg die Zentralstelle Cybercrime Bayern. Diese Zentralstelle ist
bayernweit zuständig für die Bearbeitung herausgehobener
Ermittlungsverfahren im Bereich der Cyberkriminalität. Sie ermittelt
in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Spezialisten der bayerischen
Polizei oder des Bundeskriminalamts und mit internationalen Partnern
z.B. bei Angriffen auf bedeutende Wirtschaftszweige oder bei
Verfahren aus dem Bereich der organisierten Cyberkriminalität. Auch
dann, wenn bei Verfahren der Allgemeinkriminalität ein hoher
Ermittlungsaufwand im Bereich der Computer- und Informationstechnik
abzuarbeiten ist, werden die Staatsanwälte der Zentralstelle tätig.
Die bearbeiteten Fälle sind vielfältig: Sie reichen von
Hackerangriffen über Fälle des Vorkasse-Betrugs im Internet, z. B.
durch professionelle sog. Fake-Shops, und Fälle von Ransomware bis
hin zum Handel mit Waffen, Drogen und Kinderpornographie im Darknet.
Seit dem 1. August 2018 ist die Zentralstelle Cybercrime Bayern zudem
für herausgehobene Fälle der Wirtschaftscyberkriminalität zuständig.
Derzeit sind 14 Staatsanwältinnen und Staatsanwälte und drei
IT-Forensiker bei der Zentralstelle Cybercrime Bayern tätig. Für
Rückfragen steht Ihnen Oberstaatsanwalt Goger unter der Telefonnummer
0951/833-1452 gerne zur Verfügung.
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Mittelfranken
Präsidialbüro - Pressestelle
Richard-Wagner-Platz 1
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Datum: 17.05.2019 - 09:46 Uhr
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