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Bundespolizei erneut im Schwerpunkteinsatz -

Grenzüberschreitende Fahndung im deutsch-niederländischen Grenzraum

ID: 2130042

(ots) -
Aachen, Heinsberg - "Wir haben den Fahndungsdruck im Grenzgebiet
zu den Niederlanden erhöht und bleiben so weiterhin für potenzielle
Straftäter unberechenbar". Diese erste positive Bilanz zog der
stellvertretenden Inspektionsleiter der Bundespolizeiinspektion
Aachen, Polizeioberrat Sven Nestler, zum Fahndungseinsatz der
Bundespolizei im Raum Heinsberg.

Bereits im April hatte die Bundespolizei gemeinsam mit
Landespolizei, der belgischen Polizei sowie dem Zoll einen
Schwerpunkteinsatz "Fahndung" in der Eifel durchgeführt. Nun
erfolgten grenzüberschreitende Fahndungstage auch im
deutsch-niederländischen Grenzgebiet im Raum Heinsberg gemeinsam mit
der Landespolizei, der niederländischen Polizei und dem Zoll.

Im Fokus der Fahndungsmaßnahmen standen wiederum insbesondere
Delikte im Bereich der grenzüberschreitenden Kriminalität, wie der
illegalen Migration und Schleusung, der Kfz-Kriminalität
(Kfz-Diebstähle und Kfz-Verschiebung), Wohnungseinbruchsdiebstahl,
Verkehrsdelikte sowie Verstöße gegen das Geldwäschegesetz,
Betäubungsmittelgesetz und Steuerrecht.

Der gemeinsame Schwerpunkteinsatz fand in der Zeit vom 14. bis 16.
Mai 2019 im Kreis Heinsberg statt. Dabei waren täglich bis zu 100
Einsatzkräfte von Bundespolizei, der Königlichen Marechaussee, der
Landelijke Eenheid Afdeling Zuidost sowie der Kreispolizeibehörde
Heinsberg und des Zolls beteiligt, die über 460 Personen und über 240
Fahrzeuge kontrolliert haben.

Im Rahmen des intensiven Fahndungseinsatzes wurde am
ehemaligen Grenzübergang Rothenbach von der Bundes- und Landespolizei
1 Kilogramm Marihuana im Schwarzmarktwert von mehreren tausend Euro
aufgefunden. Zwei Personen konnten im Zuge der Beschlagnahme des
aufgefundenen Marihuanas festgenommen werden. Sie wurden im Anschluss
an die Zollfahndung Aachen übergeben, die sie dem Haftrichter




vorgeführt haben. Der Haftrichter erließ Haftbefehl gegen die
Personen.

Kurze Zeit später wurden durch Kontrollbeamte des Zolls 10 Gramm
Kokain und 18 Gramm Marihuana bei einer Person aufgefunden. Die
Landespolizei vollstreckte einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft
Krefeld wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Der Haftbefehl war zur
Strafvollstreckung mit einer Geldstrafe von 900,- Euro ausgeschrieben
worden. Da der Betreffende die Geldstrafe entrichten konnte, blieb
ihm eine 30-tägige Haftstrafe erspart. Durch die Staatsanwaltschaft
Aachen wurde eine Sicherstellung von über 2,5 Kilogramm einer
unbekannten organischen Substanz angeordnet. Hier lag der Verdacht
eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz vor. Die
Ermittlungen diesbezüglich dauern noch an. Die Personen wurden zuvor
von der Bundespolizei kontrolliert.

Während des 3-tägigen Einsatzes konnten zudem noch drei Personen,
die alkoholisiert oder unter Drogeneinfluss ihr Fahrzeug führten, aus
dem Verkehr gezogen werden. Insgesamt konnte die Bundespolizei mit
ihren Kooperationspartnern 8 Fahndungsersuchen nachgehen und 18
Strafanzeigen sowie zahlreiche Ordnungswidrigkeiten fertigen. Unter
den Strafanzeigen waren die bereits geschilderten Verstöße sowie
Vergehen gegen das Straßenverkehrs- und Pflichtversicherungsgesetz,
das Waffengesetz (Beschlagnahme eines Schlagrings) sowie gegen das
Betäubungsmittelgesetz (geringe Mengen an Marihuana).

Letztendlich war der Fahndungseinsatz ein wichtiger Beitrag der
Bundespolizei und ihrer Kooperationspartner. Er zeigt, wie bedeutsam
die Zusammenarbeit zur Bekämpfung der länderüberschreitenden und
organisierten Kriminalität ist.

Der Dank geht an alle beteiligten Behörden, die zur Sicherheit der
Grenzregion beigetragen haben.

Die Bilder in der Pressemappe sind -pressefrei-




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Aachen
PHK Bernd Küppers

Telefon: +49 (0)241 56837 0
E-Mail: presse.ac(at)polizei.bund.de

Twitter: (at)BPOL_NRW
www.bundespolizei.de

Bahnhofplatz 3
52064 Aachen

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.

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Datum: 17.05.2019 - 12:24 Uhr
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