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Auf den Zahn gefühlt - Zollamt Reischenhart lässt die Einfuhr von Tierzähnen nicht zu

ID: 2130219

(ots) -
Im wahrsten Sinne des Wortes "auf den Zahn fühlen" mussten jetzt
die Zollbeamten des Zollamts Reischenhart einem Paket aus den
Vereinigten Staaten von Amerika, das ein Privatmann bestellt hatte.
Inhalt des Paketes waren nämlich 200 Bison-Zähne, die der Empfänger
laut eigener Aussage "zur Vergruselung von Perchtenmasken" verwenden
wollte.

Um festzustellen, ob die Tierzähne einfuhrfähig sind, wurde das
zuständige Veterinäramt eingeschaltet.

Dieses bestätigte zwar, dass es sich tatsächlich um Zähne des
amerikanischen Präriebisons handelt, welcher im Gegensatz zu seinem
Verwandten, dem Waldbison und dem europäischen Wisent, nicht unter
das Washingtoner Artenschutz- Abkommen fällt.

Ausgehändigt bekam der Besteller die Zähne trotzdem nicht. Zur
Vermeidung der Einschleppung von Tierseuchen in die EU muss der
Einführer für bestimmte Waren tierischen Ursprungs deren Keimfreiheit
nachweisen. "Die Tierzähne müssen vor der Einfuhr nach den hierfür
maßgeblichen Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen
Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte behandelt werden. Diese
Behandlung hätte durch ein vorgeschriebenes EU-Zertifikat
nachgewiesen werden müssen. Da der Einführer diesen Nachweis nicht
führen konnte, müssen die Zähne wieder ausgeführt oder vernichtet
werden", erklärt Berhard Stanggassinger, der abfertigende Zollbeamte
am Zollamt Reischenhart.




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Rosenheim
Patrizia Kaiser
Telefon: 08031/3006-7100
E-Mail: patrizia.kaiser(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

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Datum: 17.05.2019 - 14:22 Uhr
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