Mutmaßlichen Ladendieb erwartet beschleunigtes Verfahren
(ots) -
Eine Kassiererin überführte am Donnerstagnachmittag (16.05.) einen
Dieb auf frischer Tat. Der 34-jährige Mann war mit zwei Bierdosen in
seiner Hosentasche erwischt worden, als er, ohne zu bezahlen, einen
Discounter an der Ruhrstraße verlassen wollte. Polizeibeamte nahmen
den Tatverdächtigen vorläufig fest. Da der polizeibekannte 34-Jährige
keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat, veranlassten Polizei und
Staatsanwaltschaft Düsseldorf das sogenannte beschleunigte Verfahren.
Der geständige Mann, der zudem zur Aufenthaltsermittlung
ausgeschrieben war, wurde am Freitag (17.05.) einem Richter des
Amtsgerichtes Neuss vorgeführt.
Zur Sicherung der kurzfristig anzusetzenden Hauptverhandlung wurde
gegen den Beschuldigten Untersuchungshaft angeordnet. Das
beschleunigte Verfahren ist nach dem Gesetz in solchen Fällen
möglich, in denen der Sachverhalt einfach gelagert ist - also für die
Verfahrensbeteiligten leicht überschaubar ist - oder eine klare
Beweislage besteht; so etwa, wenn der Beschuldigte geständig ist. Es
dient der, nicht zuletzt präventiv wirkenden, zügigen
Strafverfolgung. Dieses Verfahren kann darüber hinaus zur Vermeidung
oder Verkürzung von Untersuchungshaft beitragen.
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Datum: 17.05.2019 - 14:43 Uhr
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