Randalierer muss in den Gewahrsam
(ots) - Am 17.05.2019 um 22:30 Uhr wird die Polizei über
eine randalierende Person in einer Spielothek in der Großen Bleiche
in Kenntnis gesetzt. Diese würde Sachen in der Gegend herumwerfen. In
der Bahnhofstraße konnte die betreffende Person, ein 59jähriger
Wohnsitzloser mit Aufenthaltsort Köln, festgestellt werden. Während
einer Personenkontrolle wurde er fortwährend aggressiver. Außerdem
leistete er den Anweisungen der polizeilichen Einsatzkräfte keine
Folge, so dass er fixiert werden musste. Aufgrund seines gezeigten,
aggressiven Gesamtverhaltens und seiner augenscheinlichen
Alkoholisierung wurde er zur Verhinderung weiterer Straftaten in
Gewahrsam genommen. Zudem fiel er bereits gegen 16:31 Uhr schon
einmal als randalierende Person im Bereich des Fischtorplatzes auf.
In diesem Zusammenhang erhielt er bereits einen Platzverweis. Nach
Rücksprache mit den Angestellten der Spielothek stellte sich heraus,
dass der 59jährige die Spielothek u.a. zuvor mehrfach betreten,
Blumen aus dem dortigen Eingangsbereich herumgeworfen sowie eine
Plastikflache nach einer Angestellten geworfen habe.
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Mainz
Pressestelle
Telefon: 06131 65-3011 / 3012 / 3013
E-Mail: ppmainz.presse(at)polizei.rlp.de
www.polizei.rlp.de/pp.mainz
Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.
Original-Content von: Polizeipräsidium Mainz, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 18.05.2019 - 11:24 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2130484
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-PPMZ
Stadt:
Mainz
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Randalierer muss in den Gewahrsam"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeipr (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).