Zweiradkontrollen der Kontrollgruppe der PD Montabaur in Kooperation mit der Kontrollgruppe d. RVD Rheingau-Taunus
(ots) - Zur Erhöhung der
Zweiradsicherheit führte die Zweiradkontrollgruppe der
Polizeidirektion Montabaur in Kooperation mit der Kontrollgruppe des
RVD Rheingau-Taunus/Hessen am Sonntag, dem 19.05.2019, in der Zeit
von 10.30 Uhr bis 17.30 Uhr, Motorradkontrollen am Loreley-Felsen,
St. Goarshausen, B 42 und in Lorch, Wispertal, Kammerburg, in beiden
Fahrtrichtungen durch. Ziel war es die Geeignetheit der
Fahrzeugführer und den technischen Zustand der Fahrzeuge zu prüfen.
Weiterhin wurde die Möglichkeit genutzt, mit den Zweiradfahrern
Präventionsgespräche zu führen. Trotz relativ schlechter
Wettervorhersagen hatten sich sehr viele Biker auf Tour begeben und
die sehr beliebten Stecken des Rheintals und des Wispertals
aufgesucht. Es wurden 123 Motorräder angehalten und einer Kontrolle
unterzogen. Gegen 3 Motorradfahrer, bzw. -halter mussten Anzeigen
wegen mangelhafter Bereifung vorgelegt werden. An einem Motorrad war
offensichtlich die vorgeschrieben Drossel entfernt worden. Somit
besaß der Fahrer keine Fahrerlaubnis für dieses Fahrzeug. Es wurde
eine Anzeige vorgelegt und die Weiterfahrt untersagt. Weiterhin
wurden 2 Ordnungswidrigkeitenanzeigen aufgrund einer manipulierten
Schalldämpferanlage wegen Erlöschen der Betriebserlaubnis vorgelegt.
Der Betrieb wurde untersagt und die Fahrzeugführer mussten ihr
Zweirad von der Kontrollstelle abholen lassen. 2 anderen Kradfahrern
musste die Weiterfahrt untersagt werden, weil sie anstatt eines
Motorradhelms ein sog. Braincap trugen. Weitere 19 Zweiradfahrer
wurden verwarnt. 13 Fahrzeugführer müssen eine Mängelbeseitigung im
Rahmen eines Mängelberichtsverfahrens nachweisen. Die Polizei weist
nochmals besonders daraufhin, dass viele technische Veränderungen,
insbesondere Veränderungen der Schalldämpferanlagen und Eingriffe in
die Brems- und Lenkeinrichtung, zum Erlöschen der Betriebserlaubnis
führen. In diesen Fällen wird die Weiterfahrt untersagt. Auf die
Betroffen kommt ein hohes Bußgeld, Kosten für ein
Sachverständigengutachten und Verwaltungsgebühren zu. Weiterhin steht
dem Motorradfahrer für den Zeitraum bis zur Erteilung einer
Betriebserlaubnis sein Motorrad für die Ausübung seines Hobbys nicht
zur Verfügung.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Bad Ems
PHK Urban
Telefon: 02603-970-0
www.polizei.rlp.de/pd.montabaur
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Datum: 19.05.2019 - 19:07 Uhr
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Ansprechpartner: POL-PDMT
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St. Goarshausen, B 42 / Lorch, Wispertal
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