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Kläger zieht Zulassungsantrag auf Berufung beim Oberverwaltungsgericht Niedersachsen zurück

ID: 2131120

(ots) - Nachtrag zur Pressemitteilung POL-GOE,
05.03.2019 https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/7452/4209284

Nachdem das Verwaltungsgericht (VG) Göttingen am 13.02.2019 die
Speicherung personenbezogener Daten eines jungen Mannes aus Göttingen
in polizeilichen Auskunftssystemen für rechtmäßig erklärt hatte, war
dieser in Berufung gegangen. Einen entsprechenden Zulassungsantrag
beim Oberverwaltungsgericht in Lüneburg zog er allerdings Ende April
wieder zurück. Der Beschluss des VG Göttingen, wonach die Speicherung
seiner Daten seine Richtigkeit hatte, ist somit rechtskräftig.




Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Göttingen
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Julia Huhnold
Telefon: 0551/491-1004
Fax: 0551/491-1035
E-Mail: pressestelle(at)pd-goe.polizei.niedersachsen.de
http://www.pd-goe.polizei-nds.de

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Datum: 20.05.2019 - 09:52 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: POL-GOE
Stadt:

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