Kläger zieht Zulassungsantrag auf Berufung beim Oberverwaltungsgericht Niedersachsen zurück
(ots) - Nachtrag zur Pressemitteilung POL-GOE,
05.03.2019 https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/7452/4209284
Nachdem das Verwaltungsgericht (VG) Göttingen am 13.02.2019 die
Speicherung personenbezogener Daten eines jungen Mannes aus Göttingen
in polizeilichen Auskunftssystemen für rechtmäßig erklärt hatte, war
dieser in Berufung gegangen. Einen entsprechenden Zulassungsantrag
beim Oberverwaltungsgericht in Lüneburg zog er allerdings Ende April
wieder zurück. Der Beschluss des VG Göttingen, wonach die Speicherung
seiner Daten seine Richtigkeit hatte, ist somit rechtskräftig.
Rückfragen bitte an:
Polizeidirektion Göttingen
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Julia Huhnold
Telefon: 0551/491-1004
Fax: 0551/491-1035
E-Mail: pressestelle(at)pd-goe.polizei.niedersachsen.de
http://www.pd-goe.polizei-nds.de
Original-Content von: Polizeidirektion Göttingen, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 20.05.2019 - 09:52 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2131120
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-GOE
Stadt:
Göttingen
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Kläger zieht Zulassungsantrag auf Berufung beim Oberverwaltungsgericht Niedersachsen zurück"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeidirektion G (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).




