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Schwerpunktprüfung im Baugewerbe

ID: 2131821

(ots) -
Im Rahmen der bundesweiten Schwerpunktprüfung im Baugewerbe
kontrollierten Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS)
Augsburg mit Unterstützung der Verkehrspolizeiinspektion Augsburg
sowie des Gewerbeaufsichtsamtes Augsburg vor kurzem auch eine
Großbaustelle in der Augsburger Innenstadt. Dort waren vier Arbeiter
im Inneren des Bauvorhabens mit Renovierungs- bzw. Abbrucharbeiten
beschäftigt. Bei den angetroffenen Personen handelte es sich um
moldawische Staatsangehörige, die sich aufgrund von fehlenden
Aufenthalts- bzw. Arbeitsgenehmigungen, illegal in Deutschland
aufhielten. Gegen die vier Personen wurden strafrechtliche
Ermittlungsverfahren eingeleitet und die Weiterarbeit untersagt. Die
moldawischen Pässe wurden durch die Zollbehörde einbehalten und an
die zuständige Ausländerbehörde Augsburg übergeben. Diese erließ
Ausreiseverfügungen, wonach die moldawischen Arbeiter aus der
Bundesrepublik Deutschland ausreisen müssen.

Beamte der FKS Kempten kontrollierten unter anderem eine Baustelle
in Mindelheim. Dort waren mehrere Arbeiter mit Renovierungsarbeiten
an einem Wohnhaus beschäftigt. Zwei albanische Staatsangehörige
verlegten gerade Fliesen. Da sie nicht im Besitz eines zur
Arbeitsaufnahme erforderlichen Visums waren, hielten sie sich illegal
in Deutschland auf. Die Weiterarbeit wurde den beiden illegalen
Arbeitern sofort untersagt. Die zuständige Ausländerbehörde erließ
Ausreiseverfügungen, in denen die beiden albanischen Arbeiter
aufgefordert wurden, innerhalb von 3 Tagen auszureisen. Weiterhin
wurden auf der Baustelle mehrere selbständige osteuropäische
Trockenbauer angetroffen. Die Arbeiter wurden vom Unternehmer
vermutlich als "Scheinselbständige" beschäftigt, um die sonst für
Arbeitnehmer fälligen Sozialabgaben zu sparen. Hierzu sind noch
weitere Nachprüfungen der Vertragsverhältnisse erforderlich.




Insgesamt waren 96 Zollbeamte des Hauptzollamts Augsburg an den
Kontrollen beteiligt. Es wurden in neun Fällen Ausländer illegal
beschäftigt. In 45 Fällen müssen weitere Prüfungen bei den
Sozialleistungsträgern und den Arbeitgebern durchgeführt werden. Bei
16 Personen könnte Scheinselbständigkeit vorliegen.

Der Bezirk des Hauptzollamts Augsburg umfasst den gesamten
Regierungsbezirk Schwaben und Teile von Oberbayern, wie den Raum
Ingolstadt.

Weitere Informationen zu den Aufgaben des Zolls finden Sie unter
www.zoll.de Der Zoll bildet aus: www.talent-im-einsatz.de




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Augsburg
Ute Greulich-Stadlmayer
Telefon: 0821/5012-161
E-Mail: Ute.Greulich-Stadlmayer(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

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Datum: 21.05.2019 - 09:19 Uhr
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