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Angeblicher Gewinn kostet Opfer 900 Euro / Betrüger lockt mit fünfstelligem Eurobetrag

ID: 2131983

(ots) -

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Braunfels: Angeblicher Gewinn kostet Opfer 900 Euro / Betrüger
lockt mit fünfstelligem Eurobetrag

Ein gewiefter Betrüger schlug Anfang Mai im Lahn-Dill-Kreis zu. Er
überzeigte sein Opfer für einen mutmaßlich fünfstelligen Gewinn 900
Euro "Gebühren" zu bezahlen.

Die gute Nachricht erreichte den Braunfelser per Telefon. Er habe
an einem Gewinnspiel teilgenommen, so der unbekannte Anrufer, und
daraus stünde ihm nun ein Gewinn von 38.700 Euro zu. Einen kleinen
Haken gab es jedoch: Er müsse, um in den Genuss des Betrages zu
kommen, die Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 900 Euro übernehmen.
Hierzu forderte der Unbekannte den "Gewinner" auf Guthabenkarten der
Internet-Vertriebsplattform "Steam" zu kaufen und die Codes
telefonisch durchzugeben. Das Opfer suchte in der Folge verschiedene
Einkaufsmärkte und Tankstelle auf und erwarb für 900 Euro
Guthabenkarten. Anschließend gab er die Codes Gutschein für Gutschein
an den unbekannten Anrufer durch.

Wenige Tage später rief der Betrüger erneut an. Anstatt die
Gewinnsumme nun an das Opfer zu überweisen, forderte der Anrufer eine
weitere Gebühr von 2.000 Euro. Die neuerliche Forderung machten den
Braunfelser stutzig und er informierte sich bei der Polizei. Die
Ermittler erklärten ihn über die Betrugsmasche auf und machten ihm
keine Hoffnung, die 900 Euro wieder zu bekommen.

"Steam" ist eine Internet-Vertriebsplattform die sich unter
anderem auf Computerspiele, Software und Filme spezialisiert hat. Mit
den Guthabenkarten kann das Benutzerkonto aufgeladen werden, um
innerhalb des Dienstes Einkäufe zu bezahlen.

Zum Einsatz von Onlinegutscheinen ist zu sagen, dass nicht
derjenige der den Gutschein in der Hand hält über die Gutscheinsumme
verfügt, sondern allein mit dem dafür ausgegebenen Gutscheincode kann




der Betrag eingelöst werden.

Die Geschichten der Betrüger sind vielfältig. Sie variieren immer
wieder und zeigen wie geschickt die Gauner vorgehen. Letztlich zielen
alle ihre Versuche darauf ab, an das Geld ihrer Opfer zu gelangen.
"Sie haben gewonnen!" Wer freut sich da nicht, das zu hören. Um nicht
in die Falle zu tappen gibt die Polizei folgende Tipps:

- Machen Sie sich bewusst: Wenn sie nicht an einem Gewinnspiel
teilgenommen haben, können Sie auch nichts gewonnen haben!
- Geben Sie niemals Geld aus, um einen vermeintlichen Gewinn
einzufordern und zahlen Sie keine Gebühren
- Machen Sie keinerlei Zusagen am Telefon.
- Geben Sie niemals persönliche Informationen weiter: keine
Telefonnummern und Adressen, Kontodaten, Bankleitzahlen,
Kreditkartennummern oder Ähnliches.
- Fragen Sie den Anrufer nach Namen, Adresse und Telefonnummer der
Verantwortlichen, um welche Art von Gewinnspiel es sich handelt
und was genau Sie gewonnen haben. Notieren sie sich seine
Antworten.
- Wenden Sie sich im Zweifel unbedingt an die Polizei.

Guido Rehr, Pressesprecher




Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Mittelhessen
Polizeidirektion Lahn-Dill
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Hindenburgstr. 21
35683 Dillenburg
Tel.: 02771/907 120
Fax: 02771/907 129

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Datum: 21.05.2019 - 11:36 Uhr
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