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Viersen: Warnung vor unseriösen Schlüsseldiensten

ID: 2132025

(ots) - Am Sonntag hatte sich eine 24-jährige Viersenerin
ausgesperrt. Die Wohnungstür war ins Schloss gefallen, aber nicht
verschlossen. Nachdem eigene Versuche, die Tür zu öffnen gescheitert
waren, rief die Frau einen Schlüsseldienst zu Hilfe. Dieser erschien
nach etwa einer Stunde mit einem auswärtigen Kennzeichen und öffnete
die Tür mit Hilfe einer Metallkarte in kürzester Zeit. Für diese
Dienstleistung verlangte der Mann über 500 Euro. Die Frau übergab im
etwa 400 Euro, den restlichen Betrag wollte er in Rechnung stellen.
Die Polizei ermittelt nun wegen Verdachts des Betruges und warnt vor
unseriösen Schlüsseldiensten.

Immer wieder muss die Polizei Strafanzeigen wegen Betruges
bearbeiten, weil Menschen, die einen Schlüsseldienst alarmieren
müssen, von unseriösen Branchenvertretern mit Wucherpreisen "über's
Ohr gehauen" werden. Beherzigen Sie unsere Tipps, um nicht Opfer zu
werden:

Ortsansässige Firma suchen: Um Kosten gering zu halten und Angaben
nachprüfen zu können, sollten Ausgesperrte im Notfall einen
Schlüsseldienst in der Nähe anrufen. Beim Gespräch immer nach der
genauen Anschrift der Firma und einem verbindlichen Festpreis - in
der Regel zwischen 100 Euro- 150 Euro - fragen. Nutzen
Schlüsselnotdienste die Bedrängnis von Kunden aus und verlangen
mehrere hundert Euro fürs Türöffnen oder wollen keinen Preis nennen,
ist es ratsam, auch in der akuten Stresssituation mehrere Anbieter
anzurufen und deren Leistungen miteinander zu vergleichen. Auf keinen
Fall sollten Firmen einen Auftrag erhalten, die sich im Telefon- oder
Branchenbuch durch die Aneinanderreihung des Buchstabens "A" an
vorderster Stelle einen Vorteil verschaffen. Oft sind solche Dienste
weder seriös noch ortsansässig.

Nur sachgerechte Leistungen akzeptieren: Vor Erteilung eines
Auftrags sollte die Vereinbarung akribisch geprüft werden. Ist eine




Tür bloß zugefallen, muss sie weder aufgebrochen noch das Schloss
ausgebaut werden. Beides ist aber häufige Praxis unseriöser Firmen,
um die Kosten in die Höhe zu treiben. Unverschlossene Türen lassen
sich in der Regel ohne Beschädigung in zehn bis dreißig Sekunden von
einem Fachmann öffnen. Für diese Leistung kann nur ein angemessener
Betrag und nicht ein Fantasiepreis verlangt werden. Nur wenn der
Notdienst außerhalb der gewöhnlichen Arbeitszeiten anrückt, kommen
zur reinen Tätigkeit Nacht- und Feiertagszuschläge von 25 bis 100
Prozent hinzu.

Rechnung prüfen: Eine Rechnung sollte nur dann vollständig bezahlt
werden, wenn die Arbeiten korrekt ausgeführt wurden und jede Position
einzeln aufgeführt und vereinbart worden ist. Kunden, die eine
ungewöhnlich hohe Rechnung bekommen, sollten höchstens eine Anzahlung
unter Vorbehalt leisten oder besser die Zahlung verweigern und die
Rechnung lieber prüfen lassen. Nötigung nicht gefallen lassen:
Dubiose Firmen werden mit verbalem Druck und erneutem Aussperren
versuchen, ihren Rechnungsbetrag sofort zu kassieren. In einem
solchen Fall ist es ratsam, die Polizei zu rufen und - wenn nötig -
Anzeige zu erstatten. Hierzu ist wichtig, über die Kontaktdaten des
Schlüsseldienstes zu verfügen und den Sachverhalt in allen
Einzelheiten - von der Auftragsvergabe bis zur Nötigung - am besten
mit Bestätigung eines Zeugen zu schildern. Vorsorgen für alle Fälle:
Wer einen Schlüssel beim Nachbarn deponiert, ist auf den Einsatz
eines Notdienstes oftmals nicht angewiesen. Wer sich zudem
vorsorglich nach Preisen und Leistungen eines seriösen ortsansässigen
Schlüsseldienstes sowie weiterer Notdienste erkundigt und deren
Rufnummer parat hat, ist für den Notfall bestens gewappnet./ah (592)
018318-19/5




Rückfragen bitte an:

Kreispolizeibehörde Viersen

Pressestelle
Antje Heymanns
Telefon: 02162/377-1191
Fax: 02162/377-1199
E-Mail: pressestelle.viersen(at)polizei.nrw.de

Original-Content von: Kreispolizeibehörde Viersen, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 21.05.2019 - 12:09 Uhr
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