Vortrag im Rahmen des Studium generale an der Hochschule für Polizei zum Thema 70 Jahre Grundgesetz. Das Bundesverfassungsgericht -"Werkstattbericht aus Karlsruhe"
(ots) - Am Montag, 27. Mai 2019, 18:00 Uhr
findet im Audimax der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg,
Sturmbühlstraße 250 in Villingen-Schwenningen ein Vortrag im Rahmen
des Studium generale zum Thema "70 Jahre Grundgesetz. Das
Bundesverfassungsgericht -"Werkstattbericht aus Karlsruhe" am
Beispiel aktueller Entscheidungen zum verfassungsrechtlich gebotenen
Umfang des richterlichen Bereitschaftsdienstes" statt.
70 Jahre nach Inkrafttreten des Grundgesetzes gilt unsere
ursprünglich als Provisorium konzipierte Verfassung als einzigartige
Erfolgsgeschichte. Zu diesem Erfolg beigetragen hat zweifellos auch
das Bundesverfassungsgericht als eines der im Grundgesetz
vorgesehenen fünf "obersten Bundesorgane". Das
Bundesverfassungsgericht hat sich als Stabilitätsanker im
Staatsgefüge erwiesen, seine Rechtsprechung war und ist gleichermaßen
Garant für Kontinuität wie notwendigen Wandel im Falle sich ändernder
gesellschaftlicher Verhältnisse. Wie aber kommen Entscheidungen in
Karlsruhe zustande? Gelingt es Richtern und Richterinnen, sich in
politisch strittigen Fragen etwa der Sicherheitsgesetzgebung auf die
rechtliche Dimension eines Falles zu konzentrieren? Die Arbeitsweise
im Bundesverfassungsgericht ist einer größeren Öffentlichkeit kaum
bekannt. Im Interesse möglichst breiter Akzeptanz Karlsruher
Entscheidungen in der Bevölkerung, bietet der Referent mit seinem von
ihm als Werkstattbericht betitelten Vortrag eine Innenansicht der
Karlsruher "Rechtsküche". Dr. Ulrich Maidowski wurde 2014 zum Richter
am Bundesverfassungsgericht berufen. Als Mitglied des 2. Senats war
der in Tokio und Kabul aufgewachsene Jurist u.a. beteiligt an den
beiden jüngsten Entscheidungen zur Frage des verfassungsrechtlich
gebotenen Umfangs eines - auch nächtlichen? -
Richterbereitschaftsdienstes (Urteile des BVerfG vom 24. Juli 2018
zur Fixierung psychisch Kranker und vom 12. März 2019 zur
Wohnungsdurchsuchung). Verfassungsrechtliche Richtervorbehalte und
ihre konkrete Ausgestaltung sind für die Polizeipraxis insbesondere
im Hinblick auf freiheitsentziehende Maßnahmen von eminenter
Bedeutung. Ist ein in der Nacht ohne Richterkonsultation vollzogener
Gewahrsam rechtwidrig, wenn es einen nächtlichen Bereitschaftsdienst
überhaupt nicht gibt? Nicht nur zu dieser Frage wird Dr. Maidowski in
seinem Vortrag im Rahmen des Studium generale Stellung nehmen.
Der Vortrag ist öffentlich. Zur Teilnahme sind alle Interessierte
herzlich eingeladen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich, der
Eintritt ist frei.
Rückfragen bitte an:
Diana Probst
Hochschule für Polizei Baden-Württemberg
Telefon: 07720 309-2302
E-Mail: villingen-schwenningen.hfpol(at)polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/
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Datum: 21.05.2019 - 14:16 Uhr
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Villingen-Schwenningen
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