(GP) Eislingen, Ottenbach - Langfinger durchwühlen Autos / Unbekannte suchten in der Nacht zum Samstag in Eislingen und Ottenbach in mindestens 13 Fahrzeugen nach Brauchbarem.
(ots) - In Eislingen öffneten die Diebe in der Straße Im Hof
einen Volvo und in Krummwälden, Im Schönhut, einen Audi und einen
Skoda. In allen drei Autos fanden die Diebe Geld, das sie
einsteckten. In zwei Fällen nahmen sie außerdem Dokumente mit. In
Ottenbach sind der Polizei bislang zehn Fälle bekannt. Betroffen
waren hier mehrere Autos in der Hauptstraße. Auch Fahrzeuge Im
Spatzennetz, in der Kitzener Straße, in der Fasanenstraße und Im
Wiedenberg waren betroffen. Hier stahlen die Unbekannten aus einem VW
eine Wickeltasche und ein Tragegestell für Babys. In den anderen
Fällen erbeuteten sie häufig Geld und Dokumente. In allen Fällen hat
die Polizei aus Eislingen die Ermittlungen aufgenommen und prüft, ob
und welche der Taten möglicherweise zusammen gehören. Nach
derzeitigem Stand waren an keinem der Autos Aufbruchspuren zu
erkennen. Ob die Unbekannten manipulierten oder die Autos teilweise
nicht verschlossen waren, ist ebenfalls Gegenstand der Ermittlungen.
Zeugen und mögliche weitere Geschädigte sollen sich unter der
Telefon-Nr. 07161/8510 melden.
Tipps der Polizei: Die Polizei warnt davor, in Fahrzeugen
Wertsachen und Taschen zurückzulassen, denn ein Auto ist kein Tresor.
Wenn sie auch noch von außen sichtbar abgelegt werden, sind sie für
Diebe ein verlockendes Ziel. Schließen Sie Fenster, Türen,
Kofferraum, Schiebedach, Tankdeckel/-klappe, auch wenn Sie sich nur
kurz vom Fahrzeug entfernen. Denken Sie auch daran, das Dach Ihres
Cabrios zu verschließen. Achten Sie darauf, dass Ihr Fahrzeug das
Verriegeln der Türen mit der Funkfernbedienung durch ein optisches
Signal quittiert. Funkblocker können das Funksignal Ihrer
Fernbedienung stören, so dass Ihr Fahrzeug dann nicht verschlossen
ist. Verstecken Sie Ersatzschlüssel nicht am oder im Fahrzeug - auch
diese Verstecke sind den Dieben bekannt. Denken Sie daran: Nach der
Rechtsprechung ist das Zurücklassen eines Zweitschlüssels im Fahrzeug
eine grobe Fahrlässigkeit, die den Versicherer im Falle des
Auto-Diebstahls von der Leistung befreit.
+++++0929434
Holger Fink, Tel. 0731/188-1111, E-Mail:
ulm.pp.stab.oe(at)polizei.bwl.de
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Datum: 21.05.2019 - 14:06 Uhr
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