Zoll kontrolliert bundesweit Baustellen
Bundesweite Schwerpunktprüfung im Bauhaupt- und Baunebengewerbe
(ots) -
Im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung prüften 75
Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit im Bezirk
des Hauptzollamts Rosenheim am 9. Mai 2019 Großbaustellen des
Baugewerbes. Dabei wurden fast 400 Arbeiter zu ihren
Arbeitsverhältnissen befragt
Im Fokus der Prüfungen standen die Mindestlohnregelungen nach dem
Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und Mindestlohngesetz (MiLoG)
sowie Leistungsmissbrauch und illegale Ausländerbeschäftigung. In 48
Fällen sind Sachverhaltsaufklärungen durch die Finanzkontrolle
Schwarzarbeit erforderlich.
Insbesondere muss in 15 Fällen nachgeprüft werden, ob hier
Sozialversicherungsbeiträge vorenthalten wurden, zehn davon stehen im
Zusammenhang mit der sogenannten Scheinselbständigkeit. Zudem konnten
die Beamten vier Verstöße gegen das Ausländerrecht bzw. unerlaubter
Arbeitsaufnahme feststellen.
Bereits seit dem Jahr 1996 ist das Bauhauptgewerbe von den
Mindestlohnregelungen nach dem AEntG erfasst. Aktuell sind dort, je
nach Lohngruppe und Bundesland, Mindestlöhne von 12,20 Euro bis 15,20
Euro je Stunde zu zahlen. Dies gilt auch für ausländische
Arbeitnehmer, die von Arbeitgebern mit Sitz im Ausland zur
grenzüberschreitenden Erbringung von Werk- oder Dienstleistungen nach
Deutschland entsandt werden. Weitere Informationen finden Sie unter
www.zoll-stoppt-schwarzarbeit.de und www.zoll.de.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Rosenheim
Patrizia Kaiser
Telefon: 08031/3006-7100
E-Mail: patrizia.kaiser(at)zoll.bund.de
www.zoll.de
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Datum: 22.05.2019 - 06:45 Uhr
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Rosenheim, Weilheim, Traunstein
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