Bottrop: Bottroper fällt zum zweiten Mal ohne Führerschein und mit falschen Kennzeichen auf
(ots) - Am Mittwochabend wurden Polizisten stutzig,
als sie einen Audi sahen, der auf der Prosperstraße unterwegs war.
Diesen Audi hatten die Beamten bereits am Dienstagabend überprüft.
Dabei wurde festgestellt, dass der Wagen nicht zugelassen und mit
falschen Kennzeichen ausgestattet war. Der Fahrer, ein 21-jähriger
Bottroper, hatte keinen gültigen Führerschein. Schon am Dienstag gab
es für den Bottroper mehrere Anzeigen und die Beamten nahmen vom Auto
die falschen Kennzeichen mit. Am Mittwochabend gegen 22.30 h fuhr
derselbe Wagen an den Polizisten vorbei - wieder mit Kennzeichen, die
nicht zum Fahrzeug gehörten. Als die Beamten den Wagen anhalten
wollten, gab der Fahrer Gas und versuchte zu flüchten. Bei seiner
Flucht war der Wagen zu schnell unterwegs und fuhr bei "rot". Auf der
B224 konnte der Wagen schließlich gestoppt und kontrolliert werden.
Wie sich herausstellte, saß der 21-Jährige wieder am Steuer -
natürlich immer noch ohne gültigen Führerschein. Er hatte sich neue
Kennzeichen besorgt und diese an den Wagen angebracht. Zugelassen war
er immer noch nicht. Auf seiner gefährlichen Fahrt hatte der Mann
zudem noch zwei Bekannte mit im Auto. Den jungen Fahrer erwarten
jetzt weitere Anzeigen.
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Recklinghausen
Ramona Hörst
Telefon: 02361/55-1032
E-Mail: pressestelle.recklinghausen(at)polizei.nrw.de
www.polizei.nrw.de
Original-Content von: Polizeipräsidium Recklinghausen, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 22.05.2019 - 08:54 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2132287
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-RE
Stadt:
Recklinghausen
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Bottrop: Bottroper fällt zum zweiten Mal ohne Führerschein und mit falschen Kennzeichen auf"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeipr (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).




