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Appell der Polizei: Fahren Sie nicht unter dem Einfluss berauschender Substanzen!

ID: 2132492

(ots) - Am Dienstag, 21.05.2019, kontrollierten
Polizeibeamte gegen 15:25 Uhr einen 21-jährigen Autofahrer aus
Gelsenkirchen auf der Brüsseler Straße in Bulmke-Hüllen. Der
Gelsenkirchener hatte gerötete Augen, seine Pupillen reagierten kaum
auf Lichteinfall. Ein von ihm freiwillig durchgeführter Drogenvortest
verlief positiv auf THC. Auf der Wache entnahm ihm ein Arzt eine
Blutprobe. Anschließend konnte er seinen Weg zu Fuß fortsetzen. Immer
wieder fallen Kraftfahrer auf, die unter dem Einfluss von
berauschenden Substanzen im Straßenverkehr unterwegs sind. Der
"berauschte" Fahrer im Straßenverkehr ist eine Gefahr für sich und
andere Verkehrsteilnehmer! Bereits geringe Mengen Alkohol können zum
Beispiel die Wahrnehmung und das Konzentrationsvermögen beeinflussen.
Das Sehfeld wird eingeschränkt bis zum sogenannten "Tunnelblick",
Entfernungen werden nicht mehr richtig eingeschätzt, die
Reaktionsfähigkeit lässt nach und die Risikobereitschaft steigt. Mit
zunehmender Alkoholkonzentration verstärken sich diese
"Ausfallerscheinungen" zunehmend. Medikamente und Drogen können die
Fahrtüchtigkeit ebenso wie Alkohol beeinflussen. Selbst bei
vermeintlich niedrigen Dosierungen sind bereits
"Ausfallerscheinungen" möglich. Dabei ist vielen nicht bewusst, dass
Alkohol die Verkehrstauglichkeit sehr lange beeinflussen kann, denn
der Abbau von Alkohol im Blut wird von vielen Faktoren bestimmt. Die
"Abbauzeit" von Medikamenten und Drogen ist oftmals gar nicht
kalkulierbar. Es können unter Umständen mehrere Tage vergehen, bis
nach der Einnahme von Medikamenten oder Drogen die körperliche und
geistige Fitness zur sicheren Teilnahme am Straßenverkehr wieder
hergestellt ist. Die sichere Teilnahme am Straßenverkehr erfordert
ständige körperliche und geistige Fitness. Also lassen Sie unbedingt
die Finger von Alkohol, Medikamenten und Drogen, wenn Sie noch fahren




wollen, egal, ob sie mit dem Fahrrad oder einem Kraftfahrzeug
unterwegs sind!




Rückfragen bitte an:

Polizei Gelsenkirchen
Katrin Schute
Telefon: 0209/365-2012
E-Mail: katrin.schute(at)polizei.nrw.de
www.polizei.nrw.de

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Datum: 22.05.2019 - 11:36 Uhr
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