Geldautomatensprengung in Salmtal - Zeugenaufruf
(ots) -
Unbekannte haben am frühen Mittwochmorgen, 22. Mai, einen
Geldautomaten in Salmtal gesprengt und flüchteten mit einem dunklen,
hochmotorisierten SUV. Die Polizei sucht Zeugen.
Den bisherigen Ermittlungen zufolge schlugen drei Täter gegen 2
Uhr die Eingangstür zum Gebäude der VVR-Bank in der Straße "Neuer
Bahnhof" ein und sprengten den Geldautomaten. Mit dem erbeuteten Geld
flüchteten sie mit einem dunklen, hochmotorisierten SUV in Richtung
Dreis. An dem Bankgebäude entstand hoher Sachschaden. Der Geldautomat
wurde vollständig zerstört.
Die Polizei fragt: Wer kann Angaben zu den Tätern und/ oder dem
Fluchtfahrzeug machen? Wo ist das Fluchtfahrzeug noch aufgefallen?
Wer hat vor bzw. nach der Tat verdächtige/ungewöhnliche Beobachtungen
in Salmtal oder Umgebung gemacht?
Sachdienliche Hinweise nimmt die Kriminalpolizei Trier, Telefon
0651/9779-2152 oder 0651/9779-2290, entgegen.
Der Fall in Salmtal ist die 15. Sprengung eines Geldautomaten in
Rheinland-Pfalz im Jahr 2019. Im Vorjahr wurden insgesamt 26 Fälle
registriert. Die Taten werden hauptsächlich von gut organisierten und
professionell agierenden Gruppen aus dem Ausland begangen.
Rückfragen bitte an:
Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz
Pressestelle
Telefon: 06131-65-2009/-2053
Fax: 06131-65-2125
E-Mail: LKA.presse(at)polizei.rlp.de
www.polizei.rlp.de/lka
Original-Content von: Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 22.05.2019 - 11:25 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2132510
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: LKA-RP
Stadt:
Mainz
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Geldautomatensprengung in Salmtal - Zeugenaufruf"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).