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Anklage gegen eine mutmaßliche Unterstützerin der ausländischen terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat (IS)" erhoben

ID: 2132613

(ots) - Die Bundesanwaltschaft hat am 14. Mai 2019 vor
dem Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg
Anklage gegen

die 41-jährige deutsche Staatsangehörige Songül G.

erhoben.

Die Angeschuldigte ist hinreichend verdächtig, die ausländische
terroristische Vereinigung "Islamischer Staat (IS)" in vier Fällen
unterstützt zu haben (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5 Satz 1, § 129b Abs.
1 Satz 1 und 2 StGB).

In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen
folgender Sachverhalt dargelegt:

Songül G. pflegte von Deutschland aus regelmäßigen Kontakt zu dem
in Syrien lebenden mutmaßlichen Mitglied des "Islamischen Staates" M.
Dieses soll seit Mitte 2016 zusammen mit dem mutmaßlichen
"IS"-Mitglied G. in Anschlagsplanungen eingebunden gewesen sein.
Hiernach sollte in Deutschland ein Anschlag mit zahlreichen
Todesopfern auf eine nicht näher ermittelte Großveranstaltung verübt
werden. Zu diesem Zweck sollten anschlagsgeneigte Personen nach
Deutschland geschleust werden und dort auf nähere Instruktionen zur
konkreten Durchführung des Anschlags warten. Um unverdächtig zu
erscheinen, sollten sie in der Zwischenzeit von eingeweihten
"Glaubensschwestern" beherbergt und geheiratet werden.

Um dieses Anschlagsvorhaben zu unterstützen, verschaffte sich
Songül G. eine unter fiktiven Falschpersonalien registrierte
Mobilfunknummer und legte mit ihr im September 2016 jeweils einen
Account bei den Messengerdiensten Telegram und WhatsApp sowie einen
Account bei dem sozialen Netzwerk Facebook an. Anschließend
übermittelte die Angeschuldigte die Zugangsdaten an M. Diese benutzte
die Kommunikationsmittel fortan zum konspirativen
Nachrichtenaustausch mit der Angeschuldigten sowie anderen
Beteiligten an dem Schleusungs- und Anschlagsvorhaben.





Ebenfalls noch im September 2016 erklärte sich Songül G. gegenüber
M. dazu bereit, einen der potentiellen Attentäter bei sich
aufzunehmen und zu heiraten. Vor dem Hintergrund dieser Zusage
versuchten zwei anschlagsgeneigte Personen im November 2016 aus
Syrien in Richtung Deutschland auszureisen. Im Ergebnis gelang es
ihnen allerdings nicht, Syrien zu verlassen.

Die Angeschuldigte ist am 11. Dezember 2018 festgenommen worden
und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft (vgl. Pressemitteilung
Nr. 65 vom 11. Dezember 2018).






Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Markus Schmitt
Staatsanwalt beim BGH
Brauerstr. 30
76137 Karlsruhe
Telefon: 0721 8191-4100
Fax: 0721 8191-8492
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Datum: 22.05.2019 - 13:19 Uhr
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