Bargeldschmuggel - falscher Fünfziger inclusive
(ots) - Bei der Kontrolle des Fahrzeugs
eines polnischen Reisenden, der am 13. Mai aus der Schweiz über das
Zollamt Weil am Rhein-Autobahn nach Deutschland einreisen wollte,
fanden die Zollbeamten in einer Aktentasche mehrere 50-Euro-Scheine
in vier Bündeln. Die Frage nach mitgebrachten Waren hatte der Mann
zuvor verneint. Die Zählung des Geldes ergab zunächst einen Betrag
von 20.000 Euro, wobei ein Geldschein offensichtlich gefälscht war.
Es handle sich um Firmengeld aus einem Verkaufsgeschäft, das er in
Italien abgewickelt habe, so der Mann. Da die Ein- und Ausfuhr von
Bargeld ab 10.000 Euro aus einem Drittland an der Zollstelle
unaufgefordert anzumelden ist, wurde gegen den Mann ein
Bußgeldverfahren eingeleitet. Hinsichtlich des gefälschten
Geldscheins wurde der Fall an das zuständige Polizeipräsidium
Freiburg abgegeben. Kurioserweise minderte sich so der
eingeschmuggelte Geldbetrag auf 19.950 Euro. Es steht zu vermuten,
dass der Mann selbst nicht bemerkt hatte, dass ihm ein falscher
Fünfziger untergeschoben worden war.
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Hauptzollamt Lörrach
Pressesprecherin
Antje Bendel
Telefon: 07621-170-2200
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Datum: 23.05.2019 - 09:17 Uhr
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