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Fahren ohne Fahrerlaubnis mit nicht zugelassenem Pkw

ID: 2133063

(ots) - (swe). Bereits am 15. Mai nutzt eine 52-jährige
Frau aus Rinteln einen nicht zugelassenen Pkw im öffentlichen
Verkehrsraum, ohne im Besitz einer Fahrerlaubnis zu sein. Bei der
Kontrolle war sie zudem alkoholisiert. Am 22. Mai wurde ihr dann
unter Hinweis darauf, dass sie den Pkw nicht im öffentlichen
Verkehrsraum nutzen dürfe, der Schlüssel von der Polizei wieder
ausgehändigt, da sich der Pkw in ihrem Eigentum befand. Die Frau
verschwendete kaum Zeit und setzte sich erneut in den Pkw und führte
diesen in der Rintelner Nordstadt, immer noch nicht zugelassen und
immer noch ohne Fahrerlaubnis. Sie stellte den Pkw dann in der
Nachbarschaft ihrer Wohnanschrift vor einer Einfahrt ab. Der Pkw
wurde von der Polizei zur Gefahrenabwehr beschlagnahmt und
abgeschleppt, eine neue Strafanzeige gegen die Beschuldigte wurde
gefertigt. Die Pkw-Beschlagnahme war der Frau allerdings nicht recht
und sie erschien auf der Polizeiwache, um sich lautstark über die
Maßnahme zu beschweren und forderte ihren Pkw zurück. Der wurde ihr
natürlich nicht ausgehändigt und sie machte sich auf den Heimweg.
Gegen 02.30 Uhr am Morgen des 23. Mai war die Dame dann erneut Grund
für polizeiliche Ermittlungen, da sie in einem Mehrfamilienhaus in
der Nordstadt widerrechtlich in eine Wohnung eingedrungen war und
dabei die Wohnungstür ihres Ex-Lebensgefährten beschädigte. Aus der
Wohnung entwendete sie einen Schlüssel.




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Polizeikommissariat Rinteln
Pressestelle
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E-Mail: pressestelle(at)pi-nbg.polizei.niedersachsen.de
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