1734 Tage Freiheitsstrafe und falsche Ausweise im Gepäck
(ots) - Die Fahrt eines 55-Jährigen in die Schweiz
brachte ihn am Ende in eine deutsche Justizvollzugsanstalt. Der
litauische Staatsangehörige wurde durch Kräfte der Eidgenössischen
Zollverwaltung am Übergang Weil am Rhein-Autobahn kontrolliert, als
er aus Deutschland kommend in die Schweiz einreisen wollte. Dabei
konnte er sich mit seinem echten litauischen Reisepass ausweisen. Im
Rahmen der Kontrolle wurde eine falsche litauische Identitätskarte
und ein falscher litauischer Führerschein, jeweils mit dem Bild des
Mannes aufgefunden. Nach Erledigung der Formalitäten in der Schweiz
wurde der 55-Jährige an die Bundespolizei übergeben. Diese stellten
fest, dass gegen den Litauer zwei Ausschreibungen zur Festnahme
bestehen. Durch die Justiz in Bielefeld wurde er zur Verbüßung einer
Freiheitsstrafe von 1734 Tagen aus ursprünglich 9 Jahren 6 Monaten
gesucht. Er war 2006 wegen gemeinschaftlichem unerlaubtem
bandenmäßigen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer
Menge zu dieser Freiheitsstrafe verurteilt worden. Im Mai 2010 wurde
der heute 55-Jährige dann aus Deutschland abgeschoben und eine
zehnjährige Einreisesperre gegen ihn erlassen. Wegen dieser
Einreisesperre besteht die zweite Ausschreibung zur Festnahme gegen
ihn. Der Litauer wurde durch die Bundespolizei festgenommen und in
eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Zudem wurde ein
Ermittlungsverfahren wegen Verschaffen von falschen amtlichen
Ausweisen und unerlaubter Einreise entgegen einer
Wiedereinreisesperre gegen ihn eingeleitet. Die Falsifikate wurden
sichergestellt und durch die Staatsanwaltschaft wurde eine
Sicherheitsleistung in Höhe von 2000 Euro erhoben.
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Datum: 23.05.2019 - 13:56 Uhr
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