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Regionale Kontrollgruppe der Polizeidirektion auf den Autobahnen A1 und A28 im Einsatz +++ Technische Mängel bei Lkw +++ 18 Mal die Weitefahrt untersagt

ID: 2133548

(ots) - Die Regionale Kontrollgruppe der
Polizeidirektion Oldenburg hat am Mittwoch, 25. Mai 2019, zwischen
8:30 Uhr und 16:30 Uhr eine Schwerpunktkontrolle auf den Autobahnen 1
und 28 im Bereich zwischen den Anschlussstellen Brinkum und Groß
Ippener sowie Stuhr und Ganderkesee durchgeführt. Im Fokus stand das
Erkennen von technischen Mängeln an Nutzfahrzeugen. In der
siebenstündigen Kontrolle wurden 83 Nutzfahrzeuge kontrolliert, 18
Mal wurde die Weiterfahrt untersagt. An der Kontrollaktion waren
insgesamt 24 Einsatzkräfte aus verschiedenen Polizeiinspektionen der
Polizeidirektion Oldenburg beteiligt.

Gegen 9:30 Uhr war ein 37-jähriger Pole ohne gültige Kennzeichen
mit seinem Lkw auf der A1 in Richtung Osnabrück unterwegs. Er hatte
das Fahrzeug kurz zuvor in Stuhr erworben und wollte dieses nach
Polen überführen. Am Lkw waren italienische Probekennzeichen
angebracht, die für diese Fahrt nicht ausreichend waren. Zudem hatten
diese Kennzeichen bereits 2016 ihre Gültigkeit verloren. Es wurde
eine Sicherheitsleistung in Höhe von 500 Euro durch die
Staatsanwaltschaft Oldenburg angeordnet. Weiterhin wurden die
Kennzeichen beschlagnahmt. Die Weiterfahrt wurde untersagt. Da der
Fahrzeugführer die 500 Euro Sicherheitsleistung nicht bezahlen
wollte, wurde eine Durchsuchung des Fahrerhauses durch das
Amtsgericht Oldenburg angeordnet. Dabei konnte der zu zahlende Betrag
aufgefunden und beschlagnahmt werden. Gegen den Fahrzeugführer und
den Verantwortlichen der polnischen Firma wurden Strafverfahren wegen
Kennzeichenmissbrauchs sowie wegen des Verdachts des Verstoßes gegen
das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet.

Gegen 11:50 Uhr stellten die Beamten bei der Kontrolle eines auf
der A1 in Richtung Osnabrück fahrenden polnischen Sattelzuges fest,
dass der 60-jährige Fahrer aus der Ukraine neben 24 Tonnen




Faserplatten auch zwei Fahrräder geladen hatte. Eine Überprüfung
ergab, dass eines der beiden Fahrräder einige Zeit zuvor in Göttingen
gestohlen wurde. Der Fahrer, der als Fahrtziel die Niederlande angab,
teilte den Beamten mit, dieses Rad auf einem Flohmarkt in Göttingen
erworben zu haben. Gegen den 60-Jährigen wurde ein Strafverfahren
wegen des Verdachts der Hehlerei eingeleitet. Der Fahrer musste die
Beamten zur Vernehmung auf die Dienststelle begleiten. Das Fahrrad
wurde sichergestellt, um es an den rechtmäßigen Eigentümer
auszuhändigen. Im Anschluss konnte der Ukrainer seine Fahrt ohne
Fahrrad fortsetzen.

Um 12:25 Uhr wurde ein mit Schrott beladener Kleinlaster aus
Bremen angehalten und kontrolliert, der auf der A28 in Richtung
Bremen unterwegs war. Die Ladung auf der offenen Ladefläche war
gänzlich ungesichert. Der 30-jährige Fahrer aus Bremen konnte den
Beamten keinen Führerschein aushändigen. Eine anschließende
Überprüfung ergab, dass sein Führerschein zum Führen von Fahrzeugen
bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen gültig war. Der
kontrollierte Kleinlaster besaß allerdings ein zulässiges
Gesamtgewicht von 4,7 Tonnen. Gegen den Fahrzeugführer wurde ein
Strafverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet und
die Weiterfahrt untersagt. Auch der Fahrzeughalter wird sich
strafrechtlich verantworten müssen, da er die Fahrt trotz nicht
ausreichender Fahrerlaubnis angeordnet hatte. Ihn erwartet ein
Strafverfahren wegen des Zulassens von Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Bei einem dänischen Sattelzug, der gegen 14 Uhr mit einer Ladung
von 23,5 Tonnen Stahlmatten auf der A1 in Richtung Bremen unterwegs
aus den Niederlanden nach Dänemark war, stellten die Beamten bereits
bei einer ersten Sichtkontrolle Mängel an der Achsbefestigung des
Sattelanhängers fest. Die Beamten entschieden, das Fahrzeug einer
nahegelegenen Prüfstation vorzuführen. Dort wurden neben der
mangelhaften Achsbefestigung auch Bremsenmängel an der ersten Achse
des Sattelanhängers und der Feststellbremse sowie eine ausgeschlagene
Königszapfensicherung beanstandet. Die Gesamtheit der Mängel führte
zu einer Untersagung der Weiterfahrt, da das Fahrzeug als
verkehrsunsicher eingestuft wurde. Gegen den Fahrzeughalter wurde ein
Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet und eine
Sicherheitsleistung einbehalten.




Rückfragen bitte an:
Polizeidirektion Oldenburg
Pressestelle
Christopher Deeken
Theodor-Tantzen-Platz 8
26122 Oldenburg
Tel.: 0441/799-1041
E-Mail: pressestelle(at)pd-ol.polizei.niedersachsen.de
Homepage: www.polizei-oldenburg.de

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Datum: 23.05.2019 - 15:25 Uhr
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