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Bundespolizei setzt Hubschrauber zur Fahndung im Grenzraum zu Frankreich und Luxemburg ein

ID: 2133976

(ots) -
Am 23. Mai 2019, führte die Bundespolizeidirektion Koblenz in der
Zeit von 10 bis 18 Uhr im Grenzraum zu Frankreich und Luxemburg eine
Hubschraubersprungfahndung durch.

Die Hubschraubersprungfahndung ist eine, mit Einsatzschwerpunkten
durchgeführte Suche nach Personen oder Sachen, unter Verwendung von
Polizeihubschraubern als Einsatzmittel.

Zwei Hubschrauber, ein mittlerer Transporthubschrauber vom Modell
Super Puma und ein leichter Mehrzweckhubschrauber vom Modell
Eurocopter EC 155, transportierten die Kontrolltrupps der Mobilen-
Kontroll- und Überwachungseinheit schnell und dynamisch zwischen
verschiedenen Kontrollstellen, um Ausweichversuche potentieller
Straftäter auf andere Routen und Strecken aufzufangen. Diese Form der
Fahndung ist für das polizeiliche Gegenüber unberechenbar, deckt
gleichzeitig einen großen Einsatzraum ab und wirkt damit effizient.
Der Hubschraubersprungfahndung ging eine Pressekonferenz in den
Räumlichkeiten des Bundespolizeireviers und gleichzeitig gemeinsamen
deutsch-französischen Kommissariats "Goldene Bremm" voraus.

Die Bundespolizeidirektion Koblenz, die örtlich für die
Bundesländer Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland zuständig ist,
identifiziert auf Grundlage einer permanenten Lagebeurteilung
Einsatz- und Kriminalitätsschwerpunkte. An diesen erkannten Einsatz-
und Kriminalitätsschwerpunkten setzt die Bundespolizei ihr Personal
zeitlich und örtlich flexibel ein. Hiermit verfolgt sie einen
raumorientierten Ansatz, das heißt sie ist in der gesamten Fläche und
nicht nur an einzelnen Punkten präsent, um so kurzfristig auf
polizeiliche Anlässe oder längerfristig auf Lageentwicklungen zu
reagieren.

Insgesamt kontrollierten gestern rund 230 Bundespolizisten über
480 Fahrzeuge und 800 Personen. Hierbei stellten sie neun Personen




fest, die unerlaubt einreisen wollten. Nach fünf Personen wurde wegen
einer Aufenthaltsermittlung gefahndet. Zudem setzten die
Fahndungskräfte zwei Haftbefehle durch. Der eine richtete sich gegen
einen 28-jährigen Kroaten, der mit einem Abschiebehaftbeschluss der
Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen gesucht wurde. Der zweite gegen
einen Albaner aufgrund einer Zurückschiebungsverfügung. Ferner
stellten die Bundespolizisten Verstöße gegen das
Betäubungsmittelgesetz und gegen das Waffengesetz fest. Auch gingen
den Kontrollkräften drei Personen ohne Fahrerlaubnis ins Netz.

"Durch die Hubschraubersprungfahndung haben wir heute einen großen
Einsatzraum abdecken können und so in unserem Zuständigkeitsbereich
für Sicherheit gesorgt", so der Präsident der Bundespolizeidirektion
Koblenz, Joachim Moritz.




Rückfragen bitte an:
Bundespolizeidirektion Koblenz
Bianca Jurgo
Pressesprecherin
Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 0261/399-1012
E-Mail: bpold.koblenz(at)polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de

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Datum: 24.05.2019 - 11:14 Uhr
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