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Alkoholisierter und unter Betäubungsmitteln stehender Monowheelfahrer flüchtet erfolglos vor Polizeikontrolle

ID: 2134365

(ots) - Kassel: Am gestrigen Donnerstag, gegen 21 Uhr,
konnte eine Streife des Polizeireviers Ost der Kasseler Polizei einen
32-jährigen Monowheelfahrer im Bereich Leipziger Straße/ Ecke
Walkmühlenstraße nach anfänglicher Flucht festnehmen. Wie sich später
herausstellte, war der Mann alkoholisiert, stand offenbar unter dem
Einfluss von Betäubungsmitteln und wurde per Haftbefehl gesucht. Da
das Monowheel nicht die Voraussetzungen der
Straßenverkehrszulassungsordnung erfüllt und daher seine Benutzung im
öffentlichen Verkehrsraum nicht erlaubt ist, der Fahrer einen
gültigen Führerschein der Klasse B besitzen hätte müssen und unter
Alkohol -und Drogeneinfluss stand, leiteten die Polizeibeamten gleich
mehrere Ermittlungsverfahren gegen ihn ein. Er muss sich nun wegen
Trunkenheit im Straßenverkehr, Fahrens ohne Fahrerlaubnis und eines
Pflichtversicherungsverstoßes verantworten.

Die Beamten waren am Donnerstag, gegen 21 Uhr, auf den 32-Jährigen
aus Lohfelden aufmerksam geworden. Er befuhr mit seinem Monowheel die
Leipziger Straße in Kassel-Bettenhausen. Nicht auf die
"Anhaltezeichen" der Beamten reagierend hatte sich der Lohfeldener in
Richtung Walkmühlenstraße/ Ecke Dormannstraße, auf ein dortiges
Grundstück geflüchtet. Beim Verlassen des Grundstücks konnte ihn die
Polizeistreife, die derweil zu Fuß die Verfolgung aufgenommen hatte,
ergreifen. Bei der anschließenden Personenkontrolle und einem
durchgeführten Atemalkoholtest stellten die Beamten schließlich fest,
dass der Mann keinen Führerschein, eine Atemalkoholkonzentration von
1,7 Promille und deutliche Anzeichen eines Drogenrausches hatte. Der
Tatverdächtige wurde für die weiteren Maßnahmen, die auch eine
Blutentnahme durch einen Arzt beinhalteten, auf das Polizeirevier Ost
verbracht. Aufgrund eines noch offenen Haftbefehls wurde er im




Anschluss der polizeilichen Maßnahmen der nächsten
Justizvollzugsanstalt zugeführt. Die anstehende Ermittlungsarbeit
obliegt den zuständigen Beamten des Polizeireviers Ost in Kassel.

Darf das Monowheel auf der Straße gefahren werden?

Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit eines Monowheels liegt
über 6 km/h. Damit ist es verkehrsrechtlich als Kraftfahrzeug
eingestuft, wonach es wiederum der Straßenverkehrszulassungsordnung
unterliegt. Da das Monowheel aber nicht über, die für die Zulassung
wichtigen Bauteile wie Beleuchtung, Bremsen usw. verfügt, entspricht
es nicht der StVZO, erhält somit keine Zulassung und darf aus diesem
Grund auch nicht im öffentlichen Verkehrsraum (Straßen, Gehwege,
Radwege, Parkplätze) gefahren werden.

Weitere Informationen zum Thema Monowheel und Hoverboard finden
Sie unter folgendem Link des Polizeipräsidiums Nordhessen:
https://k.polizei.hessen.de/395909084

Tabea Spurek Pressestelle Tel. 0561 - 910 1020 E-Mail:
poea.ppnh(at)polizei.hessen.de




Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Nordhessen
Grüner Weg 33
34117 Kassel
Pressestelle

Telefon: 0561/910 10 20 bis 23
Fax: 0561/910 10 25
E-Mail: poea.ppnh(at)polizei.hessen.de

Außerhalb der Regelarbeitszeit
Polizeiführer vom Dienst (PvD)
Telefon: 0561-910-0
E-Mail: ppnh(at)polizei.hessen.de

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Datum: 24.05.2019 - 15:29 Uhr
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