Dortmunder Polizei fordert rechtsextremistischen Anmelder auf, antisemitische Wahlplakate an der Aufzugsstrecke in Dortmund-Hörde abzuhängen
(ots) - Lfd. Nr.: 0587
Die Dortmunder Polizei hat den rechtsextremistischen
Versammlungsanmelder für den Aufzug am 25.05.2019 in Dortmund-Hörde
aufgefordert, sämtliche Wahlplakate mit antisemitischem Inhalt der
Partei "Die Rechte" an der Aufzugsstrecke abzuhängen.
Aufgrund einer heute ergangenen Entscheidung des
Oberverwaltungsgerichts sind die auf den Wahlplakaten enthaltenen
antisemitischen Aufschriften geeignet, den Eindruck einer Bedrohung
der insbesondere in Deutschland lebenden jüdischen Bevölkerung zu
erwecken. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts in erster Instanz
sowie des Oberverwaltungsgerichts in zweiter Instanz betreffen zwei
Plakate der Partei "Die Rechte". Deren Inhalt, verbunden mit dem
Aufmarsch von Rechtsextremisten und dem Rufen der bezeichneten
Parolen, sind geeignet, die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen
und die in Deutschland lebenden jüdischen Menschen einzuschüchtern.
Sollte der rechtsextremistische Anmelder dieser Aufforderung der
Dortmunder Polizei nicht nachkommen, so kann der ursprünglich
angemeldete Aufzug durch einen Teil des Stadtteils Hörde nicht
stattfinden. Die einzige für den Anmelder mögliche Variante wäre dann
eine Standkundgebung an einem Ort, an dem keine der oben bezeichneten
Plakate hängen.
Für die Versammlung wird zusätzlich die versammlungsrechtliche
Auflage erteilt, die auf den betroffenen Wahlplakaten enthaltenen
Aussagen nicht während der Versammlung auszurufen oder in
schriftlicher Form (Transparente) zu verwenden.
Rückfragen bitte an:
Polizei Dortmund
Pressestelle
Oliver Peiler
Telefon: 0231-132 1020
Fax: 0231-132 9733
E-Mail: pressestelle.dortmund(at)polizei.nrw.de
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Datum: 24.05.2019 - 16:12 Uhr
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