+++21-jährige Frau will Stehlgut bei Gepäckaufbewahrung im Hbf abholen+++
(ots) -
Am 24. Mai 2019 gegen 15:00 Uhr erschien eine 21-jährige Deutsche
in der Gepäckaufbewahrung am Hamburger Hbf und erkundigte sich nach
dem Verbleib Ihres Gepäcks. Dieses hatte die Frau Tage zuvor in einem
Schließfach am Südsteg eingeschlossen. Aufgrund von
Zeitüberschreitung war das Schließfach bereits am 17. Mai durch die
Schließfachaufsicht geöffnet worden. Der Inhalt (zwei Plastiktüten)
wurde seinerzeit durch die Deutsche Bahn (DB) in Verwahrung genommen.
Bei der Abholung wurde der Inhalt durch Mitarbeiter der DB in
Augenschein genommen. Hierbei wurde festgestellt, dass sich in den
Tüten diverse neue Kleidungsstücke befanden. Einzelne waren noch mit
einer Warensicherung versehen. Beamte der Bundespolizeiinspektion
Hamburg konnten die Frau vor Ort feststellen. Sie konnte sich nicht
ausweisen und wurde dem Bundespolizeirevier am Hbf zugeführt. Das
vermeintliche Stehlgut im Wert von ca. 300 EUR wurde sichergestellt.
Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen musste die Frau entlassen
werden, da keine Haftgründe vorlagen. Die Ermittlungen zu den
Diebstählen dauern an.
Ronny von Bresinski
Telefon: 0172/4052741
E-Mail: ronny.vonbresinski(at)polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
https://twitter.com/bpol_nord
Bundespolizeiinspektion Hamburg
Wilsonstraße 49, 51 a-b, 53 a-b
22045 Hamburg
Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Hamburg, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 25.05.2019 - 12:20 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2134590
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: BPOL-HH
Stadt:
Hamburg
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" +++21-jährige Frau will Stehlgut bei Gepäckaufbewahrung im Hbf abholen+++"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bundespolizeiinspektion Hamburg (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).