Essen: Auffälliges Parkmanöver ruft Polizeibeamte auf Plan - Fahrzeugführer ohne Fahrerlaubnis, vermutlich fahruntüchtig und mit einem Rucksack voller Drogen unterwegs
(ots) - 45141 E-Nordviertel: Samstagnacht (25. Mai, 2:30
Uhr) beobachteten Beamte der Polizeiwache Innenstadt einen
Fahrzeugführer bei dem Versuch, seinen Opel Vectra auf einen Gehweg
an der Gladbecker Straße zu parken. Vermutlich verdutzt stellten sie
fest, dass er erst nach mehrfachem vor- und rückwärtsfahren den Opel
schlussendlich auf dem Gehweg parken konnte. Die anschließende
Kontrolle des Fahrzeugführers (32) untermauerte den Verdacht, dass
hier etwas nicht stimmen würde. Neben einer nicht vorhandenen
Fahrerlaubnis zeigte der Mann deutliche Anzeichen einer
Fahruntüchtigkeit, ausgelöst vermutlich durch den Konsum von
Betäubungsmitteln. Den mitgeführten Rucksack, der mehrere Behältnisse
mit vermeintlichen Drogen und eine Feinwaage enthielt, musste der
Mann, ebenso wie eine dreistellige Bargeldsumme, den Beamten
überlassen. Eine Blutprobe soll nun Aufschluss geben, ob der Mann
fahruntüchtig gewesen ist. (ChWi)
Rückfragen bitte an:
Polizei Essen/ Mülheim an der Ruhr
Pressestelle
Telefon: 0201-829 1065 (außerhalb der Bürodienstzeit 0201-829 7230)
Fax: 0201-829 1069
E-Mail: pressestelle.essen(at)polizei.nrw.de
https://twitter.com/Polizei_NRW_E
http://www.facebook.com/PolizeiEssen
Original-Content von: Polizei Essen, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 26.05.2019 - 12:40 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2135058
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-E
Stadt:
Essen
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Essen: Auffälliges Parkmanöver ruft Polizeibeamte auf Plan - Fahrzeugführer ohne Fahrerlaubnis, vermutlich fahruntüchtig und mit einem Rucksack voller Drogen unterwegs"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizei Essen (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).