Gefährliches Fahrzeugtuning - Mettmann - 1905152
(ots) -
Am 2Freitagnachmittag des 24.05.2019, um 13.35 Uhr, führten
Spezialisten vom Verkehrsdienst der Kreispolizeibehörde Mettmann
allgemeine Verkehrskontrollen durch bei denen sie einen 22-jährigen
Wülfrather anhielten, der mit seinem Mazda 3 auf der Elberfelder
Straße in Mettmann in Fahrtrichtung Wuppertal unterwegs war. Bei der
Kontrolle wurde schnell offenbar, dass das überprüfte Fahrzeug durch
den Einbau eines Gewindefahrwerks, abweichend vom Serienfahrwerk,
deutlich tiefer gelegt worden war. Außerdem waren
Sonderleichtmetallräder verbaut worden. Schon vor Ort sichtbar wiesen
Schleifspuren an den Kotflügelinnenkanten darauf hin, dass die nötige
Freigängigkeit der Räder an der Vorderachse nicht gegeben sein
konnte. Darüber hinaus wurde festgestellt, dass an dem Mazda die
serienmäßigen Scheinwerfer ungenehmigt gegen Xenonscheinwerfer
ausgetauscht worden waren.
Da für die einschreitenden Beamten der Verdacht bestand, die
Betriebserlaubnis des Mazda könne aufgrund der nicht genehmigten bzw.
nicht zulässigen Umbauten erloschen sein, wurde eine Vorführung des
Fahrzeugs bei einer örtlichen Prüforganisation für den
Kraftfahrzeugverkehr angeordnet, um die festgestellten Manipulationen
durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen beweisfest
dokumentieren zu lassen, bzw. das Fahrzeug auf weitere Mängel hin
untersuchen zu lassen.
Im Rahmen dieser Untersuchung durch einen Sachverständigen wurde
festgestellt, dass die Räder der Vorderachse, beim Einlenken mit
entsprechender Verschränkung, Kontakt zu den Kotflügelkanten hatten,
so dass darüber hinaus ein Lenken nicht mehr möglich gewesen war.
Dieser Umstand hätte im Straßenverkehr zu erheblichen Unfallfolgen
führen können. Die Kotflügelinnenkanten und die Innenkotflügel wiesen
bereits deutliche Lackschäden und Brüche im Kunststoff auf.
Abschließend gab es daher für den prüfenden Sachverständigen nur
ein Urteil: Das geprüfte Fahrzeug ist verkehrsunsicher und darf nicht
mehr am Straßenverkehr teilnehmen. Die Außerbetriebssetzung des
geführten Fahrzeugs wurde unverzüglich über die zuständige
Straßenverkehrsbehörde in Mettmann veranlasst. Den 22-jährigen
Fahrzeugführer und -halter erwarten jetzt ein hohes Bußgeld sowie ein
Punkt in der Verkehrssünderdatei in Flensburg. Außerdem wird ein
erheblicher finanzieller Aufwand auf ihn zukommen, der erforderlich
sein wird, um das Fahrzeug wieder in einen zulassungsfähigen Zustand
zu versetzen.
Immerhin zeigte sich der Fahrzeugführer aber überaus einsichtig
und erschrocken bezüglich der möglichen Folgen seines Handels, so
dass die einschreitenden Beamten zuversichtlich sind, dass er
zukünftig auf solch illegales Fahrzeugtuning verzichten wird.
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Datum: 27.05.2019 - 09:14 Uhr
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