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Trunkenheitsfahrt endete mit hohem Sachschaden - Velbert - 1905158

ID: 2135512

(ots) -
Am nächtlichen Sonntagmorgen des 26.05.2019, gegen 03.45 Uhr,
befuhr ein 20-jähriger Mann aus Velbert, mit einem schwarzen PKW BMW
der 3er-Serie, die Friedrichstraße in Velbert-Mitte in Fahrtrichtung
Werdener Straße. In Höhe des Hauses Nr. 12 kam der BMW aus zunächst
ungeklärter Ursache zu weit nach links von seiner Fahrspur ab. Der
BMW prallte in die Front und Seite eines blauen PKW Opel Astra mit
Gütersloher Kennzeichen, der ordnungsgemäß am gegenüberliegenden
Fahrbahnrand parkte. Der Astra wurde durch die Wucht des Aufpralls
nach hinten und auf den Gehweg geschoben, prallte dabei noch gegen
einen silbergrauen PKW Opel Corsa, der unmittelbar hinter dem Astra
und ebenfalls ordnungsgemäß am Fahrbahnrand parkte. Bei der schweren
Kollision der drei Fahrzeuge blieben der 20-jährige BMW-Fahrer, wie
auch sein 22-jähriger Beifahrer aus Velbert, nach eigenen Angaben
jeweils unverletzt. An den drei Unfallfahrzeugen entstand jedoch
erhebliche Sachschaden in einer geschätzten Gesamthöhe von mindestens
23.000,- Euro.

Zeugen des Unfalles verständigten unverzüglich die Polizei und
äußerten den Verdacht, dass der BMW-Fahrer vom Unfallort flüchten
wolle. Dieser konnte jedoch von der Polizei angetroffen und überprüft
werden. Bei der polizeilichen Unfallaufnahme stellte sich aber
heraus, dass der geständige 20-jährige BMW-Fahrer zur Unfallzeit ganz
erheblich unter Alkoholeinfluss stand. Ein durchgeführter Alkoholtest
ergab einen Wert von annähernd 2,0 Promille (0,97 mg/l). Daraufhin
leitete die Velberter Polizei ein Strafverfahren wegen einer
Trunkenheitsfahrt mit Straßenverkehrsgefährdung ein. Zur
Beweisführung wurde die ärztliche Entnahme einer Blutprobe angeordnet
und durchgeführt. Den Führerschein des Beschuldigten, dem jedes
weitere Führen führerscheinpflichtiger Kraftfahrzeuge ausdrücklich




untersagt wurde, stellten die Beamten sicher. Die wahrscheinlich
totalbeschädigten Fahrzeuge BMW und Opel Astra wurden abgeschleppt.

Hinweis: Unabhängig von dem in diesem Fall festgestellten hohen
Promillewert und dessen besonderer Strafbarkeit, weist die Polizei in
diesem Zusammenhang noch einmal alle jungen Fahrzeugführer
ausdrücklich auf die 0,0-Promille-Grenze hin, welche für Fahranfänger
in der Probezeit und jeden jungen Fahrer unter 21 Jahren gilt. Wer
als solch ein junger Fahrer bei Verstößen (auch ohne Unfall) erwischt
wird, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 200,- bis 1.500,- Euro
rechnen. Hinzu kommen mindestens zwei Punkte im
Verkehrszentralregister. Bei Fahranfängern, die sich noch in der
Probezeit befinden, verlängert sich zudem die Probezeit um weitere
zwei Jahre und es wird ein Aufbauseminar mit Kosten von bis zu 200
Euro angeordnet. Dann gilt auch die Null-Promille-Regel weitere zwei
Jahre. Außerdem gelten natürlich auch die weiteren allgemeinen
Promillegrenzen, die ein Fahrverbot und Geldbußen ab 0,5 Promille
sowie Geldstrafe und Entzug der Fahrerlaubnis bei relativer oder
absoluter Fahruntüchtigkeit (ab 0,3 bzw. 1,1 Promille) vorsehen.




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Kreispolizeibehörde Mettmann
- Polizeipressestelle -
Adalbert-Bach-Platz 1
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Telefon: 02104 / 982-1010
Fax: 02104 / 982-1028

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Datum: 27.05.2019 - 11:48 Uhr
Sprache: Deutsch
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