Zoll fasst Zigarettenschmuggler / Seemann hatte 2.000 Zigaretten in seine Jacke eingeklebt
(ots) -
Am Montag, 20. Mai 2019 haben Beamte des Hauptzollamts Bremen im
Rahmen einer Kontrolle auf der Bundesautobahn 28 bei einem Seemann
insgesamt 2.000 unversteuerte Zigaretten festgestellt.
Die Beamten hatten den Mann auf seiner Heimfahrt bei Hude aus dem
laufenden Verkehr heraus zur Zollkontrolle aufgefordert. Im
Reisegepäck wurde zunächst eine Stange Zigaretten, deren Menge der
Reisefreimenge von 200 Zigaretten entsprach, aufgefunden. Die Zöllner
gaben sich jedoch nicht mit einem oberflächlichen Blick zufrieden und
schauten in Folge intensiver im Reisegepäck nach. Eingeklebt am
Innenfutter der Arbeitsjacke stellten sie weitere 1.800 Zigaretten
fest.
"Der Seemann hatte die Zigaretten an Bord seines Schiffes steuerfrei
bezogen", erläutert Nicole Tödter, stellvertretende Leiterin des
Hauptzollamts Bremen. "Die Steuerfreiheit gilt jedoch nur für den
Verbrauch an Bord außerhalb des Zollgebietes. Mit Verbringen an Land
ist die Steuerschuld entstanden und der Mann sieht sich jetzt mit dem
Vorwurf der Steuerhinterziehung und der Steuerhehlerei konfrontiert",
so Tödter weiter.
Ein entsprechendes Strafverfahren wurde eingeleitet. Die Zigaretten
wurden vom Zoll beschlagnahmt.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Bremen
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Volker von Maurich
Telefon: 0421 3897-1114
E-Mail: presse.hza-bremen(at)zoll.bund.de
www.zoll.de
Original-Content von: Hauptzollamt Bremen, übermittelt durch news aktuell
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 28.05.2019 - 09:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2136236
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: HZA-HB
Stadt:
Bremen
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Zoll fasst Zigarettenschmuggler / Seemann hatte 2.000 Zigaretten in seine Jacke eingeklebt"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Hauptzollamt Bremen (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).