Nr.: 0347 --Polizei Bremen begleitet "Vatertag"--
(ots) -
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Ort: Bremen
Zeit: 30.05.19
Christi Himmelfahrt steht vor der Tür und viele Radler werden
wieder auf den Fahrradwegen der Stadt unterwegs sein. Grund genug für
die Bremer Polizei, einige Verhaltensregeln in Erinnerung zu bringen.
Die Zahl der Verkehrsunfälle mit Radfahrbeteiligung stieg im
Vergleich zu 2017 leicht an. 2018 verletzten sich in der Stadt Bremen
über 1200 Radfahrer. Etwa knapp die Hälfte aller Unfälle verursachten
die Radfahrer selbst. Zu den Hauptunfallursachen zählte neben
Abbiegen und Geschwindigkeit nach wie vor der Alkohol.
Die Polizei wird am Donnerstag darauf achten, dass Radfahrer nicht
übermäßig stark alkoholisiert unterwegs sind. Die absolute
Fahruntüchtigkeit bei Radfahrern liegt bei 1,6 Promille. Sie müssen
demnach, selbst wenn es nicht zu einem Unfall gekommen sein sollte,
mit einem Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr rechnen.
Als Radfahrer macht man sich auch bereits ab 0,3 Promille
strafbar, wenn gleichzeitig Ausfallerscheinungen (z. B.
Schlangenlinien) festgestellt werden. Sollten Radfahrer im Besitz
einer Fahrerlaubnis sein, kann ihnen die Fahrerlaubnisbehörde diese
nach einer Verurteilung wegen einer Trunkenheitsfahrt auf dem Rad
entziehen.
Weiter wird die Polizei am Vatertag einen Blick darauf haben, dass
- die Fahrräder verkehrssicher sind
-Verkehrs- und Rettungswege freigehalten werden
-vermeidbare Ruhestörungen unterbleiben
-Verunreinigungen des Naturschutzgebietes beseitigt werden
Kein Alkohol am Ruder:
Zusätzlich werden Einsatzkräfte auf dem Wasser präsent sein und
darauf achten, dass Sportbootführer die entsprechenden Vorschriften
einhalten. Neben Skipper und Rudergänger sollten auch andere Personen
an Bord unterwegs auf Alkohol verzichten. Denn kommt es zu einem
Notfall, wie z.B. Mensch über Bord oder Feuer im Schiff, ist die
Hilfe aller Personen gefragt. Sowohl auf den See- als auch auf den
Binnenschifffahrtsstraßen gilt die "0,5-Promillegrenze". Eine
Überschreitung dieses Wertes stellt automatisch eine
Ordnungswidrigkeit dar. Doch bereits eine Blutalkoholkonzentration
von 0,3 Promille kann zur Strafverfolgung führen, wenn
alkoholbedingte Ausfallerscheinungen oder Fahrfehler festzustellen
sind.
Allen friedlich feiernden "Vätern" (und Müttern) wünscht die
Polizei Bremen einen entspannten Tag, eine verletzungsfreie Heimkehr
und empfiehlt natürlich beim Radeln einen Fahrradhelm zu tragen.
Dieser kann zwar keine Unfälle vermeiden, aber zumindest schwere
Verletzungen verhindern. Und der Appell an alle motorisierten Fahrer:
Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und
gegenseitige Rücksicht.
Rückfragen bitte an:
Pressestelle Polizei Bremen
Nils Matthiesen
Telefon: 0421 361-12114
pressestelle(at)polizei.bremen.de
http://www.polizei.bremen.de
http://www.polizei-beratung.de
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Datum: 28.05.2019 - 10:54 Uhr
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