Fahren ohne Fahrerlaubnis u.a.
(ots) - Am 28. Mai, 01:25 Uhr stoppte eine Funkstreife
der Polizei einen 21-Jährigen, der mit einem nicht versicherten und
nicht zugelassenen Roller ohne Helm in der Schwalbenstraße unterwegs
war. Auch der 17-jährige Soziusfahrer trug keinen Helm. Da der Roller
deutlich schneller als die erlaubten 25 km/h läuft, ist das Fahren
mit dem Kleinkraftrad führerscheinpflichtig. Der 21-Jährige konnte
weder einen Führerschein noch Versicherungsunterlagen für den Roller
vorzeigen, weshalb ein Strafverfahren eingeleitet wurde.
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Datum: 28.05.2019 - 11:43 Uhr
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