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Rauschgift, Bargeld und Cannabissetzlinge /

Hauptzollamt Duisburg verhindert in mehreren Fällen Schmuggel - auch dank Asko

ID: 2136649

(ots) -
Die Kontrolleinheiten des Hauptzollamts Duisburg waren in den
letzten Wochen gleich mehrmals erfolgreich im Einsatz, um den Schutz
und die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten.

Bei einer Kontrolle am 17.05.2019 konnten mit Hilfe des Zollhundes
Asko rund drei Kilogramm Marihuana sichergestellt werden. Eine
23jährige Frau war aus den Niederlanden eingereist und wurde in Höhe
des Grenzübergangs an der Autobahn A40 von den Beamten kontrolliert.
Die Frage nach mitgeführten verbotenen Gegenständen verneinte die
junge Frau. Die Beamten wurden stutzig als der Kofferraum nicht
zugänglich war und setzten Asko im Fahrzeug ein. Am Kofferraum schlug
er an. Nachdem die Beamten sich über die Rücksitzbank Zugang zum
Kofferraum verschafft hatten, entdeckten sie im Kofferraum eine
Reisetasche mit zwei Beuteln, in denen sich Marihuana befand. Die
23jährige Frau wurde wegen des Verdachts des Rauschgiftschmuggels
vorläufig festgenommen. Asko ist ein Deutscher Schäferhund und knapp
sechs Jahre alt. Er kann als Schutzhund und/oder als
Rauschgiftspürhund eingesetzt werden. An der Seite seines
Hundeführers verrichtet er in der Kontrolleinheit Verkehrswege seinen
Dienst.

Die Kontrolleinheit Verkehrswege Emmerich führte am 21.05.2019 am
Grenzübergang Elten-Autobahn eine Kontrolle durch, bei der 240
Cannabissetzlinge sichergestellt wurden. Die Beamten setzten das
Anhaltesignal, um den aus den Niederlanden einreisenden Fahrer zu
kontrollieren. Der 64jährige Mann kam letztendlich der Aufforderung
nach, so dass die Kontrolle auf dem Autobahnparkplatz "Hohe Heide"
erfolgen konnte. Neben mitgeführtem Reisegepäck befanden sich im
Kofferraum drei weitere Kartons, die mit Cannabissetzlingen bestückt
waren. Die Setzlinge wurden sichergestellt.

Die Beamten der Kontrolleinheit Verkehrswege Duisburg führten




bereits am 07.03.2019 eine Kontrolle im Zug durch und kontrollierten
einen 34jährigen Mann. Auf die Frage nach mitgeführten Waffen oder
Betäubungsmittel antwortete der männliche Fahrgast mit "Nein". Die
Durchsicht seines Gepäckstückes brachte ein schweres Paket zum
Vorschein, welches in einen Schal eingewickelt war. Vermutlich sollte
der Schal das Paket schützen. Der 34jährige Mann wurde zum Inhalt des
Paketes befragt und gab gegenüber den Zöllnern an, dass sich in dem
Paket Kokain befindet. Der Mann wurde nach erfolgter Belehrung
vorläufig festgenommen und das Rauschgift (knapp ein Kilogramm) wurde
sichergestellt.

Auf dem Schwarzmarkt hätte das sichergestellte Rauschgift zusammen
einen Erlös in Höhe von rund 90.000 Euro erzielt. Die weiteren
Ermittlungen führt in allen Fällen das Zollfahndungsamt Essen mit
Dienstsitz in Kleve.

Bei einer weiteren Kontrolle auf der Autobahn A3 in Höhe Elten am
22.05.2019 sicherten die Beamtinnen und Beamten eine größere
Bargeldsumme. Die Frage nach mitgeführten illegalen Gegenständen oder
Bargeld über 10.000 Euro verneinte der junge Mann. Die Kontrolle des
32jährigen Mannes führte jedoch dazu, dass an verschiedenen Stellen
mehrere Geldbündel mit unterschiedlicher Stückelung gefunden wurden.
Das Geld befand sich zum Beispiel in den Hosen- und Jackentaschen
sowie im Fahrzeug in der Mittelkonsole und unterm Beifahrersitz.
Insgesamt konnte mit Hilfe einer Geldzählmaschine der Bargeldbetrag
von rund 90.000 Euro beziffert werden. Das Geld wurde sichergestellt
und in Verwahrung genommen, um die Herkunft und den Verwendungszweck
zu klären. Die Ermittlungen dauern in diesem Fall noch an.

Zusatzinformation:

Bei der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland sind
Zahlungsmittel, so auch Bargeld, ab einer Summe von 10.000 Euro
anzeigepflichtig. Gleichzeitig muss der oder die Anzeigende Auskunft
über die Herkunft und den Verwendungszweck geben. Mit der
Anzeigepflicht soll erreicht werden, dass größere Ströme von
illegalen Geldsummen verhindert und dadurch Geldwäsche und die
Finanzierung von Kriminalität bekämpft werden. Bei nicht
ordnungsgemäßen Angaben kann der Verdacht einer Ordnungswidrigkeit
vorliegen, welche mit einem Bußgeld von bis zu einer Million Euro
geahndet wird. Weitere Informationen zum Barmittelverkehr erhalten
Bürger auf der Internetseite www.zoll.de.




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Duisburg
Pressestelle
Anja Turloff-Galetzki
Telefon: 0203 / 7134 348
E-Mail: presse.hza-duisburg(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Duisburg, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 28.05.2019 - 13:25 Uhr
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