Verdacht eines illegalen Straßen-/Beschleunigungsrennens - Langenfeld - 1905175
(ots) -
Am nächtlichen Mittwochmorgen, kurz nach Tageswechsel gegen 00.20
Uhr, beobachtete eine Streifenwagenbesatzung der Langenfelder Polizei
zwei silberne und schwarze PKW der Marke Audi, welche auf der
innerstädtischen Solinger Straße (B229) mit erkennbar überhöhter
Geschwindigkeit in Richtung Theodor-Heuss-Straße unterwegs waren. Die
Beamten folgten den beiden Fahrzeugen und mussten beobachten, wie
diese auf der Theodor-Heuss-Straße verbotene Beschleunigungsrennen
gegeneinander fuhren.
So stellten sich die beiden Audis vor der Rotlicht zeigenden
Ampelanlage in Höhe "Auf dem Sändchen" nebeneinander auf Geradausspur
und Abbiegespur auf, um bei Wechsel auf Grünlicht mit aufheulenden
Motoren zu beschleunigen und in gleicher Richtung geradeaus zu
fahren. Auf der Folgestrecke konnte dann auch noch ein Überholvorgang
mit hoher Geschwindigkeit beobachtet werden. In Höhe der Kreuzung
Lindberghstraße bremsten die beiden Fahrzeuge erneut vor einer
Rotlicht zeigenden Ampelanlage bis zum Stillstand ab. Sie stellten
sich wiederum nebeneinander auf der Geradeaus- und Abbiegespur auf.
Beim Phasenwechsel auf Grünlicht beschleunigten beide PKW dann wieder
mit aufheulenden Motoren, um in gleicher Richtung weiterzurasen. Der
Streifenwagen folgte dabei mit einer Geschwindigkeit von bis zu 100
km/h auf einem Streckenverlauf, auf welchem nur 50 bzw. 60 km/h
erlaubt sind.
In Höhe der Kreuzung Auguste-Piccard-Weg konnten die verfolgenden
Polizeibeamten auf die zwei Audis aufschließen und diesen deutliche
Haltezeichen geben. Während der silberne Audi daraufhin über die
Straße "Am alten Broich" flüchtete, konnte der schwarze Audi
gestoppt, dessen Fahrer kontrolliert werden. Am Steuer saß ein
33-jähriger Langenfelder, der sich auf Vorhalt der beobachteten
Verstöße nicht zur Sache äußern wollte. Die Beamten leiteten ein
Strafverfahren gegen den Langenfelder ein und beschlagnahmten dessen
Führerschein. Dem Beschuldigten untersagten sie dabei jedes weitere
Führen von führerscheinpflichtigen Kraftfahrzeugen bis auf weiteres
ausdrücklich.
Die Ermittlungen zum Fahrer des flüchtigen silbernen Audis, dessen
Kennzeichen bekannt ist, dauern aktuell noch an.
--- Hinweis zum Thema an die Medien: ---
Das Leid, das den Opfern von Autorennen, ihren Familien und
Freunden zugefügt wird, lässt sich kaum ermessen. Der Gesetzgeber hat
deshalb 2017 die Strafen verschärft. Der neu geschaffene § 315d des
Strafgesetzbuches (StGB) stellt bereits die Teilnahme an einem nicht
erlaubten Kraftfahrzeugrennen unter Strafe. Die Strafe kann bis zu
zwei Jahren Haft betragen. Wenn Menschen dadurch schwer verletzt
werden oder gar tödlich verunglücken, drohen bis zu zehn Jahre Haft.
Zusätzlich können die Kraftfahrzeuge nach § 315f StGB zur
Enteignung eingezogen werden, ggf. auch wenn sie dem Fahrer nicht
gehören. Regelmäßig werden nach Rennen auch Fahrerlaubnisse entzogen.
Die Polizei leitet schon bei einem Anfangsverdacht der Teilnahme
an illegalen Rennen im Straßenverkehr Strafverfahren ein. Hier gilt
die Null-Toleranz-Strategie der NRW-Polizei. Menschen, die aus
eigensüchtigen Motiven durch ihr Rasen das Leben von Unbeteiligten
gefährden, werden durch die Polizei konsequent verfolgt.
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Datum: 29.05.2019 - 07:39 Uhr
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