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Landkreis Oldenburg: Hude: Geschwindigkeitsfeststellung bei einem Mofa durch den Rollenprüfstand; gleich mehrere Strafverfahren für einen 16-jährigen aus Hude.

ID: 2137445

(ots) - Beamte der Huder Polizei stellten am Dienstag,
den 21. Mai 2019, im Rahmen ihrer Streifentätigkeit einen Fahrer
eines als Mofa zugelassenen Kleinkraftrades fest, der gegen 14:30 Uhr
die Bremer Straße Ecke Am Hartekamp mit augenscheinlich überhöhter
Geschwindigkeit befahren hat. Zusätzlich konnte das
Versicherungskennzeichen des Mofas nicht abgelesen werden, da dieses
verbogen wurde.

Um eine Verkehrskontrolle durchzuführen, gaben die Beamten dem
Mofa-Fahrer Anhaltezeichen, die er nicht nur missachtete, sondern
auch noch die Flucht ergriff. Mit geringer Geschwindigkeit und
deutlichem Abstand fuhren die Polizisten dem Mofa hinterher, sodass
das Mofa letztendlich anhielt.

Bei dem Fahrzeugführer handelte es sich um einen 16-Jährigen aus
Hude, der den Beamten bereits polizeilich bekannt war. Im Rahmen der
Verkehrskontrolle händigte er seine Mofa-Prüfbescheinigung aus, die
ihm erlaubt ein Fahrzeug mit einer Geschwindigkeit von 25 km/h zu
führen.

Da das Mofa jedoch mit deutlich höherer Geschwindigkeit gefahren
ist, wurde das Mofa zu Zwecken der Beweissicherung sichergestellt. Am
Dienstag, den 28. Mai 2019, folgte dann durch die Beamten der Huder
Polizei die technische Feststellung der tatsächlichen
Höchstgeschwindigkeit des Mofas. Diese erfolgte anhand eines
dynamischen Prüfstandes für Verbrennungsmotoren, den sogenannten
Rollenprüfstand.

Bei diesem Verfahren wurde bei einem Messlauf kontinuierlich
beschleunigt, die Geschwindigkeitssteigerung gemessen und daraus die
Leistung errechnet.

Bei dem Mofa des 16-Jährigen wurde eine tatsächlich erreichte
Höchstgeschwindigkeit von 94 km/h errechnet. Nach Toleranzabzug
ergibt dies vorwerfbare 61,7 km/h. Folglich wurden die
Betriebserlaubnis und der Versicherungsschutz des Mofas ungültig.
Außerdem hätte der Jugendliche mindestens im Besitz der




Fahrerlaubnisklasse A1 sein müssen, um mit dem Mofa zu fahren.

Da der 16-Jährige lediglich eine Mofa-Prüfbescheinigung
aushändigte, wurde folglich ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne
Fahrerlaubnis eingeleitet. Durch das Verdecken ("Umknicken") des
Kennzeichens erwartet den Jugendlichen zusätzlich ein Strafverfahren
wegen Kennzeichenmissbrauchs sowie ein Verfahren wegen des Erlöschens
der Betriebserlaubnis.




Rückfragen bitte an Lorena Lemke
Polizeiinspektion Delmenhorst/Oldenburg-Land/Wesermarsch
Pressestelle
Telefon: 04221-1559104
E-Mail: pressestelle(at)pi-del.polizei.niedersachsen.de
Internet: www.polizei-delmenhorst.de

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Datum: 29.05.2019 - 13:36 Uhr
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