Urkundenfälscher in Untersuchungshaft
(ots) - Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft
Görlitz und der Bundespolizeiinspektion Ebersbach:
Gegen einen 24-jährigen albanischen Staatsangehörigen hat das
Amtsgericht Bautzen am 28. Mai 2019 Untersuchungshaft angeordnet.
Der Mann war zusammen mit zwei 23- und 29- jährigen griechischen
Staatsbürgern am 27. Mai 2019 um 18:25 Uhr durch die Bundespolizei an
der BAB4-Anschlussstelle Burkau kontrolliert worden. Die drei Männer
waren mit einem VW Golf in Richtung Dresden unterwegs und legten den
Beamten griechische Identitätskarten vor. Bei dem Dokument des
Beschuldigten handelte es sich jedoch um eine Totalfälschung. Da er
sich zudem entgegen einer Wiedereinreisesperre im Bundesgebiet
aufgehalten hat, wurde ein Ermittlungsverfahren wegen unerlaubter
Einreise / unerlaubten Aufenthalts und Urkundenfälschung eingeleitet.
Bereits im April 2019 war der Beschuldigte wegen Urkundenfälschung
straffällig geworden; außerdem steht er in anderer Sache unter
laufender Bewährung. Daraufhin ordnete der Ermittlungsrichter die
Untersuchungshaft wegen Fluchtgefahr an. Das Gesetz sieht sowohl für
die aufenthaltsrechtlichen Verstöße als auch die Urkundenfälschung
Geldstrafen oder Haftstrafen bis zu fünf Jahren vor.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Ebersbach
Pressesprecher
Alfred Klaner
Telefon: 0 35 86 - 7 60 22 45
E-Mail: bpoli.ebersbach.oea(at)polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
(at)bpol_pir
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Datum: 29.05.2019 - 15:59 Uhr
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