(Geislingen) Vorfahrt nicht beachtet - Korrekturmeldung
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(ots) - Die Pressemeldung zum Verkehrsunfall an der
Einmündung der Kreisstraße aus Richtung Erlaheim in die L415 vom
vergangenen Montag ist in Teilen fehlerhaft.
Entgegen dem Bericht hielt der spätere Unfallverursacher an der
Einmündung der Kreisstraße zunächst an. Beim Abbiegen übersah der
31-jährige Autofahrer das auf der vorfahrtsberechtigten Landstraße
fahrende Quad, was letztendlich zu der Kollision führte.
Rückfragen bitte an:
Thomas Kalmbach
Polizeipräsidium Tuttlingen
Telefon: 07461 941-114
E-Mail: tuttlingen.pp.stab.oe(at)polizei.bwl.de
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Datum: 31.05.2019 - 10:20 Uhr
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