Kaffeedose als Drogenversteck
(ots) - Bereits am Dienstagvormittag kontrollierten
Kräfte der Bundespolizei einen 31-Jährigen als Reisenden in einem
Fernbus aus Italien, am Übergang Weil am Rhein Autobahn. Dabei konnte
sich der afghanische Staatsangehörige lediglich mit einer deutschen
Aufenthaltsgestattung ausweisen. Die für eine Auslandsreise nötigen
Reisedokumente besaß er nicht. Im Rahmen der Durchsuchung konnte der
typische Marihuana Geruch wahrgenommen werden. Im Rucksack des Mannes
fand sich dann die Quelle des Geruchs. In einer Kaffeedose führte der
31- Jährige mehrere Tütchen mit insgesamt 35 Gramm (netto) Marihuana
mit. Die Betäubungsmittel wurden sichergestellt und
zuständigkeitshalber an Kräfte des Hauptzollamtes Lörrach übergeben.
Neben der Anzeige wegen dem Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz
muss sich der Mann auch wegen unerlaubte Einreise verantworten. Nach
Rücksprache der Bundespolizei mit der zuständigen Ausländerbehörde
wurde die Aufenthaltsgestattung des afghanischen Staatsangehörigen
einbehalten und der Ausländerbehörde zugesandt. Zur Ausländerbehörde
muss sich auch der 31-Jährige begeben, ihm wurde eine
Anlaufbescheinigung dorthin ausgehändigt.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Weil am Rhein
Katharina Keßler
Telefon: 07628 8059-104
E-Mail: pressestelle.weil(at)polizei.bund.de
http://www.polizei.bund.de
Twitter: https://twitter.com/bpol_bw
Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Weil am Rhein, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 31.05.2019 - 11:01 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2138330
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: BPOLI-WEIL
Stadt:
Weil am Rhein
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Kaffeedose als Drogenversteck"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bundespolizeiinspektion Weil am Rhein (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).